Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 35

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betref­fend Erwirkung eines neuerlichen Ratifizierungs-Vorganges in allen einzelnen Mitgliedsstaaten einer neu aufgelegten Verfassung für die Europäische Union

eingebracht im Zuge der Debatte über das EU-Thema gemäß § 74b GOG „Arbeits­programm der deutschen Präsidentschaft“ in der 13. Sitzung des Nationalrates am 7. März 2007

Im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird der Versuch unternommen, den durch zwei Volksreferenden in Frankreich und in den Niederlanden eigentlich gestor­benen Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union wieder zu beleben.

Dies soll in Form einer leicht abgespeckten Variante – einer „Verfassung light“ sozu­sagen – geschehen, die ohne großes Aufsehen und im schlimmsten Fall – so hört man – ohne neuerliche Ratifizierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten oder nur mit einer EU-weiten Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden soll.

Ein solcher Art veränderter Vertrag über eine neue Verfassung für die Europäische Union sollte aber selbstverständlich in jedem einzelnen Mitgliedsstaat in Form einer nationalen Volksabstimmung neuerlich ratifiziert werden, zumal nicht nur in Österreich eine solche Verfassung einen schwerwiegenden Eingriff, wenn nicht gar eine Aushebelung der Bundesverfassung darstellt. Entscheidungen dieser Art dürfen nicht über die Köpfe der Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten hinweg entschieden werden.

Da sich allerdings – nicht zuletzt aufgrund dahingehender Aussagen von Bundes­kanzler Dr. Alfred Gusenbauer im EU-Hauptausschuss am 6. März 2007 – abzeichnet, dass keineswegs an nationale Volksabstimmungen gedacht ist, stellen die unter­zeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Ver­handlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten und insbesondere auch während der deutschen EU-Präsidentschaft einen neuerlichen Ratifizierungs-Vorgang in den einzelnen Mitgliedsstaaten im Falle einer auch nur minimal geänderten Neuauflage eines Vertrages über eine Verfassung für die Europäische Union zu erwirken. In der Republik Österreich soll dies zwingend in Form einer nationalen Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag geschehen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, Sie haben Ihre Plakate gezeigt. Ich ersuche Sie, diese wieder einzurollen!

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 9 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


10.52.50

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer geht mir ab auf der Regierungsbank, das ist nämlich der Herr Umweltminister. Das ist ja der Schwerpunkt, auch in den nächsten Tagen. Ich hoffe, er sitzt nicht im Flugzeug, sondern hat etwas


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