Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 174

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Da wird Österreich – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – Probleme bekommen. Denn was ist, wenn ungarische Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen der Vertretungsbehörde, Beamte, Beamtinnen, Handlungen setzen, wo einem Einzelnen ein Schaden entsteht? Wer haftet dafür?

Wir haben im Ausschuss, obwohl jeder geglaubt hat, es ist eine 2-Minuten-Angelegen­heit, dann doch relativ lang darüber diskutiert, und alle Antworten auf Fragen, die von unserer Seite gestellt wurden, blieben offen. Es ist auch klar, warum sie offen blieben: Weil es keine plausiblen Antworten darauf gibt.

Deshalb frage ich Sie: Denkt man sich bei Abkommen dieser Art – ich weiß nicht, wie so etwas überhaupt entsteht – nichts dabei? Unterschreibt man da etwas? Wer unter­schreibt da was? Wie schließt man solche Abkommen, wo ganz grundlegende Fragen ungeklärt bleiben?

Deshalb keine Zustimmung zu einem Abkommen, wo es um so sensible Fragen wie biometrische Daten von Menschen geht!

Ich will mich jetzt da nicht mehr verbreiten und erklären, was bei biometrischen Daten anders ist als bei, wenn man so will, herkömmlichen Daten. Das haben wir an dieser Stelle schon öfter getan. – Tut mir leid, Herr Staatssekretär! Ich bin jetzt fast irgendwie versucht zu sagen: Vielleicht können Sie gar nichts dafür. Aber Sie sitzen jetzt da. (Staatssekretär Dr. Winkler: Ich habe die Antwort heute!) – Ach, er hat heute die Ant­wort! Da werde ich jetzt ganz besonders gut aufpassen, weil die Antwort war ja auch der Grund dafür, warum wir es im Ausschuss abgelehnt haben. Aber jetzt bin ich schon richtig gespannt darauf, welche Eröffnungen es heute gibt – vielleicht welche, die uns überzeugen. Aber da müssen sie schon sehr gut sein. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

18.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.43.40

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! – Frau Kollegin Stoisits, die biometrischen Daten sind an und für sich mehr Sicherheit für den Staat und mehr Sicherheit für den einzelnen Staatsbürger, und deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass solche Möglichkeiten hier in Zweifel gezogen werden.

Auf der anderen Seite ist es so, dass wir hier ein gegenseitiges Vertrauen aufbauen müssen. Die Ungarn müssen uns vertrauen, und wir müssen den Ungarn vertrauen, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen in diesen Bereichen vorgehen.

Dieser Vertrag ist die Grundlage eines Abkommens zwischen Ungarn und Österreich. Es soll in diesem Vertrag die Zusammenarbeit zwischen den Auslandsvertretungen bei der Visa-Erteilung geregelt werden. Es ist dies ein Pilotprojekt im Rahmen der Europäi­schen Union. Diese Zusammenarbeitsform wurde auch im Regierungsprogramm aus­drücklich erwähnt und für gut befunden. Es ist ein Rahmenabkommen, wo gegensei­tige Hilfestellung im Visa-Verfahren gewährt werden kann.

Worum geht es eigentlich im Detail? – Im Wesentlichen geht es bei den beiden Staaten um eine Verbesserung der konsularischen Präsenz im Ausland. Österreich und Ungarn werden sich in Zukunft vertreten bei der generellen Information über die Voraussetzun­gen für ein Visum, bei der Vereinbarung von Terminen, bei der Entgegennahme von Anträgen und Belegen, bei der Erfassung der Antragsdaten einschließlich der biometri­schen Daten und bei der Einziehung der Bearbeitungsgebühren. Zusätzlich werden sich unsere Staaten auch bei der Ausstellung von Schengen-Visa vertreten, sobald in


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