Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 573

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Auf EU-Ebene geht es um ein aktives Networking und um die Koordination bei der Weiterentwicklung des EU-Verbraucherrechts. Ich unterstütze all die Vorhaben, habe mit meinen Beamtinnen und Beamten entsprechende Demarchen in Brüssel bereits getätigt und werde das auch in den kommenden Wochen tun – etwa beim Grünbuch zur Überprüfung des Acquis Communitaire im Konsumentenschutzbereich, das der­zeit auf interministerieller Ebene in Österreich diskutiert wird. Anfang Mai wird das Justizministerium im Einvernehmen mit meinem Ministerium den österreichischen Standpunkt koordinieren und auf europäischer Ebene einbringen.

Ein weiterer wichtiger Verhandlungsschritt in Brüssel läuft gerade zur Verbraucher­kreditrichtlinie, und ich bin zuversichtlich, dass unter der deutschen Präsidentschaft beim nächsten Wettbewerbsrat auch eine Einigung erzielt werden kann. Eine derartige Richtlinie würde einen gewaltigen Beitrag zur Harmonisierung des Verbraucher­kredit­rechtes leisten.

Die zentralen Säulen sind bereits genannt worden; ich unterstütze sie. Wenngleich das Sozial- und Konsumentenschutzministerium hier vordergründig aufzeigen kann und nur in zwei Bereichen direkt regeln kann, haben die Kolleginnen und Kollegen meines Hauses über Jahre hindurch ihr Lobbying erprobt, und wir verbessern die Zusam­menarbeit mit den anderen Ministerien: Mit dem Justizministerium arbeiten wir sehr eng an einer baldigen Novellierung der ZPO zusammen, mit dem BWA und dem BMF sind wir in Diskussion zur UWG-Novelle und zur Regelung von Fremdwährungs­krediten. Da habe ich schon die Absichten und Forderungen des Konsumenten­schutz­ministers einige Male ansprechen können.

Schließlich werde ich in dem Bereich auch darauf drängen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetkriminalität nicht ohne Not auf die lange Bank geschoben werden, sondern, soweit es geht, auch schon in die aktuell angestrebte UWG-Novelle eingebaut werden können.

Den Handlungsbedarf, den wir beim Bereich Verschuldung haben, konnte ich gestern bei den Wilhelminenberg-Gesprächen und im Pressegespräch im Detail ausführen. Auch hier ist in enger Kooperation mit dem federführenden Justizministerium eine Reihe von Vorschlägen in Diskussion, etwa die Senkung der Mindestquote im Ab­schöp­fungsverfahren oder die Erweiterung der Billigkeitsgründe.

Zur Rechtssetzung ist es wichtig, die Position des VKI weiter zu forcieren, und bei der Verbraucherbildung laufen eine Reihe von Kampagnen. Es wird Ende Juni auch ein Symposion mit dem BMUKK geben, um das besser abzustimmen.

Wie in den Jahren 1992 bis 2000 planen wir auch wieder, den Bericht zur Lage der Verbraucher zu erstellen. Ich konnte auch darüber bereits berichten und würde mich freuen, wenn das Hohe Haus und insbesondere der Konsumentenschutzausschuss mich in diesen Vorhaben mit einem offiziellen Antrag unterstützen könnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klub­obmann Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


17.15.51

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Hohes Haus! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Frau Präsidentin, dass sie bezüglich des Antrages von Herrn Abgeordnetem Dolinschek und Frau Abge­ordneter Haubner betreffend Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenten­information sehr flexibel reagiert hat und abstimmen hat lassen, ob er entsprechend unterstützt ist.

 


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