Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 69

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sie da ganz aus der Nähe beobachten können. Sie hat dabei praktisch sehr vieles von dem kennengelernt, was eigentlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft ist, nämlich Probleme etwa im Gewerberecht oder in Bauangelegenheiten, im Wasserrecht, Natur­schutz direkt und unmittelbar auf der Ebene der Exekutive bewältigen zu können. (Prä­sident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Dann folgten mehr als zwölf Jahre Arbeit im Parlament: als Justiz-, als Familien- und auch Wirtschaftspolitikerin. Das Interessante ist schon, wie sie sich eigentlich in all diesen Jahren eingesetzt hat für die Bürger und für die Menschenrechte. Das erste Ge­setz, das sie mit beschlossen hat – und das war auch innerparteilich durchaus umstrit­ten –, war das Gesetz, das die Wahlfreiheit bei der Namenswahl für die Frauen im Fall der Ehe durchgesetzt hat. Kollegin Fekter hat sich da sehr engagiert auch in der eige­nen Fraktion durchgesetzt – heute ist das selbstverständlich gelebtes Recht. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann das ganze Thema der Beachtung der Opfer. Wir haben ja immer auf der einen Seite die Täter- und auf der anderen Seite die Opferproblematik. Und sie war eine der­jenigen, die vor zwölf Jahren – da war das noch überhaupt kein Thema – immer darauf gedrängt haben, die Interessen der Opfer ins Zentrum des Strafvollzugs, der Diversion und vieler anderer Dinge zu stellen.

Etwa die Diversion – unaussprechliches Wort; das ist der außergerichtliche Ausgleich zwischen Tätern und Opfern – war Kollegin Fekter ein ganz besonderes Anliegen, und sie hat es umgesetzt und durchgesetzt. Genauso wie etwa die Patientenverfügung, denn Patienten sind in Spitälern, in Krankenhäusern manchmal Problemen ausge­setzt – sie hat dies gemeinsam mit den Gesundheitspolitikern vieler Fraktionen umge­setzt. Genauso etwa das Heimaufenthaltsgesetz, wo es darum ging, dass ältere Men­schen in den Heimen manchmal nicht die Rechte, die Beachtung gehabt haben, die sie brauchen – Maria Theresia Fekter hat sich hier sehr, sehr engagiert eingebracht.

Kollegin Fekter ist eine, die die Balance hält, ich kenne sie aus der Nähe; eine humor­volle, lächelnde, aber auch sehr engagierte, harte Person, wenn es darum geht, für die Anliegen, für etwas oder für jemanden einzutreten. Ich glaube daher, im Kollegialorgan der Volksanwaltschaft wird sie sich ausgezeichnet behaupten und wird auch die Ba­lance finden, dass die notwendigen Fragen, die natürlich etwa im Bereich der heiklen Themen zwischen der Exekutive, der Verwaltung und den Bürgern oder auch in der Frage Schutz und Sicherheit der Österreicher versus Anliegen von anderen, von Flüchtlingen, von Zuwanderern auftreten können, entsprechend gelöst werden. Sie wird hier die richtige Balance finden.

Viel Glück, liebe Maria Theresia! (Beifall bei der ÖVP.) Ein lachendes und ein weinen­des Auge habe ich heute, du weißt es ganz genau: Ich bedauere es, dass du aus dem Klub ausscheidest – und ich freue mich, dass du diese wichtige staatspolitische Auf­gabe bekommst!

Nun zu dem verfassungsrechtlichen Problem, dem Streit zwischen den Grünen und den Freiheitlichen, den wir heute haben. So einfach ist die Sache natürlich nicht, denn es ist so, dass dieser Fall von der Verfassung, vom Verfassungsgeber, also von uns, nicht vorhergesehen wurde. Es gibt eben zwei Parteien, die drittstärkste an Mandats­zahlen sind. Und das ist ein Fall, der überhaupt nicht vorgesehen war, denn es ist ganz interessant, dass in der Regierungsvorlage in der XIV. Gesetzgebungsperiode wörtlich die Rede davon war, dass das Vertrauen aller wesentlichen politischen Kräfte sicher­gestellt werden soll. Es hieß sogar wörtlich, dass die Kandidaten aller im Hauptaus­schuss vertretenen Parteien zum Zug kommen. – Heute haben wir nicht drei Parteien wie damals, sondern fünf.

 


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