Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Aufgabe einer Volksanwältin. Wenn die Kollegin Fekter jene Energie, jene Einsatz­bereitschaft, auch jene Bereitschaft zur Unpopularität als Parteisoldatin, zum Beispiel im Eurofighter-Ausschuss, aber auch in anderen Zusammenhängen, für die Beschwer­deführer bei der Volksanwaltschaft einsetzt, wenn Sie diesen Wechsel schaffen, was ich sehr hoffe, Frau Dr. Fekter, von der ÖVP-Parteisoldatin zu einer sozusagen Volks­anwaltschafts-Soldatin – entschuldigen Sie, mir fällt jetzt kein besserer Ausdruck ein –, dann werden Sie eine sehr gute Volksanwältin sein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Sie sich, Frau Kollegin Fekter, mit der gleichen Energie, der gleichen, wie soll ich sagen, „Sturheit“ manchmal, mit der gleichen (Abg. Dr. Schüssel: Überzeugung!) Überzeugung, bitte schön, für die Interessen der Beschwerdeführer bei der Volksan­waltschaft einsetzen, dann werden Sie, wie gesagt, eine sehr gute Volksanwältin sein. – In sechs Jahren werden wir sehen, ob das Experiment geklappt hat. Ich hoffe, ja.

Bei Terezija Stoisits habe ich keinerlei Zweifel, dass sie es schafft (Zwischenrufe bei der ÖVP), weil diese Bereitschaft, sich unpopulär zu machen, diese Bereitschaft, sich einzusetzen für die Interessen von Beschwerdeführern, bei uns nämlich, im Klub, ob das jetzt Inländer oder Ausländer sind ... – Wir müssen ja sehr viele an die Volksan­waltschaft verweisen, weil wir das gar nicht machen können, schon rein personalmäßig nicht, diese Interventionen bei Behörden, dieses Nachfragen: Wie war das wirklich? Könnt ihr nicht dem oder der ein bisschen behilflich sein?, und so weiter. Ich nehme an, es geht auch den anderen Klubs im Nationalrat so, dass wir bis zu einem gewissen Grad diese Art von Hilfestellung leisten wollen und müssen, aber zuständig ist in der Regel eine Institution wie die Volksanwaltschaft. Und das wird Terezija Stoisits mit Si­cherheit ausgezeichnet machen. (Beifall bei den Grünen.)

Den nicht anwesenden Kollegen von der FPÖ möchte ich sagen, ja, die Volksanwalt­schaft ist auch dafür da, sich für Beschwerden von Menschen mit nicht österreichi­schem Reisepass einzusetzen. Ja, das hat der Verfassungsgesetzgeber in seiner Weisheit vor über 20 Jahren so beschlossen: Jedermann, steht in der Verfassung, ist berechtigt, mit seinen behaupteten Beschwerden bei der Volksanwaltschaft vorzuspre­chen – vorausgesetzt er oder sie ist persönlich betroffen von diesem Fall. Jedermann, auch ein Ausländer, auch eine Ausländerin! Aber wer wofür zuständig sein wird in der Volksanwaltschaft, wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Frage der Geschäfts­einteilung innerhalb der Volksanwaltschaft, die dann Peter Kostelka, Frau Fekter und Frau Stoisits gemeinsam auszuverhandeln haben werden.

Ich glaube, ein sehr guter Vorschlag; ich betone das deswegen, weil unser Verfahren natürlich auch missbrauchsanfällig ist – so wie jedes andere Verfahren auch. Ich habe mich jetzt lange auch aufgrund dieser Auseinandersetzung mit den Freiheitlichen damit befasst, was der Gesetzgeber damals, vor über 20 Jahren, wollte.

Dieses sogenannte Nominierungsrecht der drei stärksten Fraktionen hat schon einen gewissen Sinn und einen guten Sinn, wenn die Fraktionen es richtig wahrnehmen. Es verhindert nämlich, dass einem die jeweils anderen Parteien sozusagen hineinpfu­schen, dass sie einen zu Kompromissverhandlungen zwingen: Kollegen X nicht, aber Y vielleicht – und wir sagen dann wieder: Ja, aber wenn wir dem zustimmen sollen, dann wird es von uns die oder der sein.

Diese Art von „Basar-Methode“ bei der Ausverhandlung der Personen für die Volksan­waltschaft wird durch dieses eindeutig formulierte Nominierungsrecht der drei stärksten Fraktionen im Nationalrat verhindert, und ich finde das gut. Das ist eine Art Minder­heitsschutz, weil jede der fünf Fraktionen hier im Haus eine Minderheit ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber erst seitdem ihr drinnen seid! Vorher war das nicht so! – Abg. Dr. Schüssel: Eine neue Erkenntnis!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite