Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 81

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sungsmäßig garantierten geheimen Wahlrechts! Und es stellt sich schon die Frage, wie das dann am Land draußen in den kleinen Gemeinden aussehen wird, welcher Funktionär von welcher Partei auch immer dann dem Wähler über die Schulter schau­en kann, wenn nur mehr eine eidesstattliche Erklärung notwendig und der Vorgang letztlich nicht mehr beim Notar festzumachen ist. Das ist genau der Punkt! (Abg. Scheibner: Das ist aber jetzt auch nicht!) – Na bis jetzt war es beim Notar (Abg. Scheibner: Nein!), beziehungsweise in dem Fall gar nicht, außer bei den Auslands­stimmen.

Das ist ein Punkt, wo wir diesem Gesamtpaket sehr wohl kritisch gegenüberstehen, denn es hat auch der Landwirtschaftsminister eine durchaus absurde Antwort gege­ben, warum das keine Gefährdung und keine Verletzung des Wahlgeheimnisses dar­stellen soll. Da hat er gesagt – ich zitiere ihn –: Niemand in Österreich sei an Wahl­betrug interessiert.

Das ist mir als Begründung wirklich zu wenig, wenn das die einzige Begründung ist, die er hat, um in diesem Bereich solch einen Vorgang zu wählen.

Man sollte auch nicht vergessen, dass der Gang zur Wahlurne als Symbol der Demo­kratie ein ganz wesentlicher ist und dass das eben ein Symbol für unser demokrati­sches Recht darstellt und auch Pflichten des Staatsbürgers beinhaltet.

In den letzten Tagen ist ja auch der Herr Innenminister von der Österreichischen Volks­partei, Herr Innenminister Platter, mit einem weiteren Vorschlag aufgefallen. Er will in Zukunft sogar die elektronische Wahl möglich machen. – Na bravo, sage ich! Na bravo!

Ich meine, damit ist ja dann dem Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet, wenn wir in Zukunft noch diese Möglichkeit erhalten, wo wir wahrscheinlich überhaupt gleich am besten die Zugangsdaten in das Internet oder vom Internet den SPÖ- und ÖVP-Funktionären zukommen lassen können. (Abg. Dr. Graf: Hacker stimmen dann ab!) Das ist mit Sicherheit nicht das, was wir unter Demokratieausbau verstehen.

Wir stellen uns unter einem Demokratiepaket vor, dass man die Volksbegehren endlich aufwertet. Das Schweizer Modell ist doch ein vorbildhaftes demokratisches Modell! Volksbegehren aufzuwerten, dafür Sorge zu tragen, dass, wenn ein Volksbegehren eine 15-prozentige Unterstützung von Seiten der Bevölkerung erhält so wie das Anti-Gentechnik-Volksbegehren, dann bitte auch zum Ersten eine verbindliche Volksabstim­mung das Ergebnis sein soll und dieses Ergebnis der Volksabstimmung zum Zweiten bindend für die Bundesregierung sein soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann soll es bitte so sein, dass der Antragsteller eines Volksbegehrens auch hier im Plenarsaal des Hohen Hauses ein Rederecht erhält. Das wäre Demokratieausbau, nämlich die direkte Demokratie in Österreich zu stärken, das Mitspracherecht, das Mit­gestaltungsrecht der Bürger zu stärken. Mit einer direkten verbindlichen Volksabstim­mung wäre das notwendig und wichtig im Land, eben mittels Volksabstimmung die Möglichkeit zu haben, eine Bundesregierung notfalls auch zum Rücktritt zu bewegen, wenn sie die Interessen der österreichischen Bevölkerung nicht vertritt und Verspre­chen nicht einhält. Das wäre ein richtiges Demokratiepaket.

Das, was wir hier vorfinden, ist kein Demokratiepaket. Sie haben von Demokratie ge­sprochen, gerade die Sozialdemokratie, die gesagt hat, es werde einen neuen Umgang mit Demokratie und Parlamentarismus geben. – Also, wir vermissen das, Herr Klubob­mann Cap! Wo ist die neue Demokratie, der neue Parlamentarismus in diesem Paket beinhaltet? – „Speed kills“ war wieder das Motto. „Speed kills“ war das Motto betref­fend Minderheitenrechte bei Untersuchungsausschüssen. Keine Spur von Stärkung der Minderheiten im Parlamentarismus!

 


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