Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 110

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aufgrund dem in der Regel unumstrittenen parteipolitischen Naheverhältnisse zu einer Partei – der Zutritt zur Schule nicht gewährt werden.

Es ist daher notwendig, mit der Senkung des Wahlalters auch eine völlige parteipoli­tische Trockenlegung des Politsumpfes im österreichischen Bildungssystem zu ge­währleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Senkung des Wahlalters für die Umsetzung folgender Begleitmaßnahmen einzusetzen:

Echte Objektivierung bei der Bestellung von Lehrpersonal und Schulleitern.

Strenge Disziplinarmaßnahmen für Lehrer, die in Schulen parteipolitisch agieren.

Verbot von parteipolitischen Aktivitäten nicht nur in sondern auch vor Schulen im Rah­men der Schaffung einer Schutzzone.

Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen wenden kön­nen.

Politiker, auch wenn sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampf­zeiten keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.

Schulfremde Politiker sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Rednerin erteile ich nun Frau Abgeordneter Grander das Wort. 2 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


13.11.55

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Briefwahl ist ein Angebot an mündige Wähler, und die österreichische Verfassung bietet diese jetzt den Staatsbürgern – keiner muss Gebrauch davon ma­chen, keiner wird dazu gezwungen. Es wird im Sinne des allgemeinen Wahlrechts den Wählern, die sonst von der Ausübung ihres Wahlrechtes ausgeschlossen wären, diese Form der Stimmabgabe ermöglicht. Dies trifft insbesondere für die Ebene der Länder und Gemeinden zu, wo das sehr wichtig ist.

Ich bin selbst in der Kommunalpolitik als Vizebürgermeisterin tätig, und gerade da gibt es oft Barrieren in der Art, dass irgendwelche Fahrten geplant sind, wenn Gemeinde­rats- oder Landtagswahlen sind. In Zukunft hat man die Möglichkeit, trotzdem seine Stimme abzugeben.

Diese Änderung bedeutet aber auch eine Verbesserung für Auslandsösterreicher, im Speziellen auch wieder im Hinblick auf die Landtagswahlen. Die fliegende Wahlkom­mission bleibt bestehen.

Wählen ist in Zukunft mit 16 möglich. Ich möchte als Kommunalpolitikerin sagen, Ju­gendliche interessieren sich sehr wohl für die Politik und kommen auch immer wieder


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