Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 187

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In Entsprechung der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien soll mit der neuen DeponieV 2007 (Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 22.12.2006) nunmehr die obertägige Ab­lagerung von Asbestzement und anderen Asbestabfällen ohne Ausstufung auf Depo­nien möglich sein.

Gemäß § 16 Abs 1 Z 2 AWG 2002 ist vorgesehen, dass die Ablagerung von fest­gelegten, stabilen, nicht reaktiven und nicht auslaugbaren gefährlichen Stoffen mittels Verordnung geregelt werden soll. Diesem gesetzlichen Tatbestand trägt der Entwurf der DeponieV 2007 Rechnung und reglementiert im § 10 die Ablagerung von Asbest­abfällen. Aufgrund des Umstandes, dass mit dem Erlass der DeponieV 2007 nicht vor dem Sommer gerechnet werden kann, ist aufgrund der gebotenen Rechtssicherheit die vorliegende Entschließung zweckmäßig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die geplante DeponieV 2007 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soll die Behandlung von Asbestabfällen gemäß der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG in der Weise regeln, dass Asbestzement und andere Asbestabfälle auf Deponien ohne Ausstufung abgelagert werden dürfen, sofern diese Abfälle in eigenen baulich getrennten Kompartimentsabschnitten abgelagert werden, sie weiters keine gefährlichen Stoffe enthalten, die Oberflächenabdeckung des Kom­partimentsabschnitts ein Freisetzen von Fasern dauerhaft verhindert, keine Arbeiten vorgenommen werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können sowie die Behörde und der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Menschen in Kontakt mit den Asbestabfällen kommen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Stauber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.53.09

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, alles in allem können wir am Schluss ja doch sagen, dass dieses Abfallwirtschaftsgesetz ein sehr positives ist, denn vor allem was die Entsor­gung und Verbringung gefährlicher Schadstoffe über die Grenzen hinweg anlangt, war es höchst an der Zeit, klare Regelungen ins Gesetz einzubringen und auch durchzuset­zen. Auch was die Sicherheit anlangt, kann man dem, so meine ich, nur die Zustim­mung erteilen. Das ist eine sehr positive Geschichte.

Was das Elektronik-Management anlangt, so ist das ein Gebot der Stunde. Alles wird heutzutage auf Elektronik umgestellt, und das sollte auch in diesem Bereich gesche­hen.

Mir geht es jetzt auch als Bürgermeister wieder einmal um die Kosten. Herr Minister! Sie wissen, dass mir das immer ein Anliegen ist. Ich denke doch, dass wir die Kosten, die jetzt mit dieser Umstellung anfallen, nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen sollten, sondern dass das doch der Bund übernehmen sollte. Da es nach 2010 dann


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite