Die heute zu beschließenden Bestimmungen sind aus
Sicht der Wirtschaft gerade noch tragbar. Wenn die gegenständliche Novelle
auch dazu dient, das elektronische Datenmanagement verstärkt zu verankern,
dann entspricht dies modernen Erfordernissen. (Abg. Dipl.-Ing. Klement:
Es muss auch praxistauglich sein, Herr Kollege! Verantwortung ...!) –
Herr Abgeordneter Klement, gerade Sie brauchen sich keine Gedanken über
die Wirtschaftsfreundlichkeit der Österreichischen Volkspartei zu machen!
Die ÖVP ist die Wirtschaftspartei! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Und
wir sind auch die Umweltpartei! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von
FPÖ und ÖVP.)
Wenn also die Sammler verpflichtet werden, sich mit Branchencode zu registrieren und diese Unterlagen für die Behörden vorzuhalten, dann übernimmt die Wirtschaft eine Aufgabe, die bisher durch das Bundesministerium in empirischen Erhebungen durch Befragung der Abfallentsorgenden erledigt wurde. Das stellt auch eine Entlastung der Verwaltung dar.
Es wird also darauf zu achten sein, dass im Gegenzug die Durchführungsverordnung nur das unbedingt Notwendige an vorzulegenden Informationen verlangt. In der Branche herrscht sowieso die Meinung vor, dass viele zu erhebende Daten lediglich zur Ablage dienen.
Aber, Herr Abgeordneter Klement, machen Sie sich wirklich
keine Sorgen! Wir, die Österreichische Volkspartei, kümmern uns
um unsere Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Dr. Graf: Um die Gastwirtschaft oder um die Landwirtschaft? –
Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Um alles!)
16.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.59
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den wesentlichen Merkmalen der vorliegenden Novelle ist von den Vorrednern schon mehr oder weniger alles gesagt worden. Aber auf einen Punkt, der mit dem Entschließungsantrag zu tun hat, möchte ich noch ganz kurz eingehen.
Frau Kollegin Rosenkranz hat ja auch schon darauf verwiesen, wie wichtig es ist, dass wir mit diesem Gesetz auch den Import von Asbestabfällen unterbinden. Gleichzeitig aber wird die Deponieverordnung, die jetzt in der Folge dieses AWG vom Ministerium in Kürze zu erlassen ist, auch regeln, wie wir mit im Inland anfallenden Asbestabfällen umgehen.
Es wird dann aufgrund des neuen Regimes keine Ausstufung mehr notwendig sein. Dieser Entschließungsantrag macht nichts anderes als für diejenigen, die mit solchen Abfällen zu tun haben, praktisch schon den Weg vorzuzeichnen, wie das künftig geregelt werden wird und handzuhaben ist, damit sie sich schon darauf einstellen und auch Vorbereitungen treffen können.
Ich denke, das ist im Vorfeld ein sinnvoller Hinweis zu der in wenigen Monaten kommenden Deponieverordnung für alle, die mit diesem Thema zu tun haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
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