Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 214

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Damit angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Energiewendefonds.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Klima­schutzbeauftragten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

18.15.269. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (38 d.B.): Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirt­schaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormenge­setz – VNG) (134 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.15.51

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minis­ter Pröll! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorlie­gende Vermarktungsnormengesetz ist schon lange überfällig. Zwar waren auch bisher Beschaffenheit, Größe, Verpackung und Kennzeichnung von bestimmten landwirt­schaftlichen Erzeugnissen im österreichischen Qualitätsklassengesetz geregelt, aber


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