Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 251

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Unsere Autofahrer fahren ja nicht nur zu ihrem Vergnügen. Es gibt schon ein paar, die mit ihrem Porsche mit großer Begeisterung durch die Gegend rauschen (Heiterkeit bei der FPÖ), aber der überwiegende Teil sind Arbeitnehmer, sind Leute, die in die Arbeit fahren müssen und zurück. Und etliche von ihnen sind auch Angehörige dieses Hau­ses, die mit dem Auto hierher fahren. Ich fahre mit dem Zug und bedauere zutiefst, dass ich ab 1. September nicht einmal mehr eine Zigarette im Zug rauchen darf, weil die ÖBB beschlossen haben, statt Verkehrsunternehmen eine Gesundheitsbehörde zu werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pack: Das ist ohnehin gesünder für dich!) – Nein, das hat damit gar nichts mehr zu tun. In meinem Alter ist das schon wurscht.

Meine Damen und Herren, wir werden diesem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz in der Form nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Jakob Auer mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.44

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In einem muss ich meinem Vorredner Lutz Weinzinger widersprechen: Es ist bei ihm auch nicht wurscht, sondern es ist wichtig, dass er weiterhin auf seine Gesundheit schaut, denn sonst hätten wir hier nicht manches Mal durchaus auch interessante Redebeiträge – und das freut uns immer wieder.

Meine Damen und Herren, zum zweiten Punkt in der Sache selber. Mein Vorredner meinte, durch diese Prämienerhöhung, mit der dann die Versicherungswirtschaft offen­sichtlich mit Tränen in den Augen uns Autofahrer belasten würde, könnten diese Unter­nehmen so in etwa 40 bis 45 Millionen Mehreinnahmen erzielen. Das mag sein, aber umgekehrt hat er selbst darauf hingewiesen, dass in etwa zehn Fälle pro Jahr gegeben sind, wo auch die Versicherungssumme, die jetzt, wie geplant, auf 6 Millionen erhöht werden soll, bei weitem nicht ausreichen würde. Also zwei und zwei zusammengezählt: Da wird sich die Geschichte, so hoffe ich, auch für die Versicherungsunternehmen aus­gehen.

Eines bin ich sicher, die werden es sich schon richten, aber wichtig ist vielmehr etwas anderes: ein ausreichender Versicherungsschutz für den Fall der Fälle, denn dann, wenn es schwierig ist und derartige Fälle abzudecken sind, ist es notwendig, dass auch hier der entsprechend Geschädigte die Chance hat, zu seinem Recht, sprich zu seinem Versicherungsschutz, zu kommen.

Dieser Entwurf, meine Damen und Herren, dient der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie, die, wie bereits ausgeführt, auf europäischer Ebene wesentliche Verbesserungen zum Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen nach sich zieht.

Natürlich könnte man sagen, die 6 Millionen sind zu wenig, vielmehr sollte – wie das auch von verschiedenen Organisationen, nicht nur von der Europäischen Union ge­fordert wurde – die Mindestdeckungssumme 10 Millionen sein. Ich will ganz bewusst keine Werbung machen, es gibt aber eine Kraftfahrzeugorganisation, die heute schon 15 Millionen Deckungssumme anbietet. Es kann sich das jeder auf dem freien Markt aussuchen. Vielleicht ist das der erste richtige Schritt. Vielleicht kann man das auch so sehen: Das Glas ist halb voll. Der andere sieht, das Glas ist bereits halb leer.

Wichtig ist – und das sollte das Positive sein –, dass es eine Verdoppelung der bisheri­gen Deckungssumme gibt. Daher stimmen wir durchaus positiv der Sache zu. (Beifall bei der ÖVP.)

20.35

 


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