Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 262

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zeigt mit aller Deutlichkeit, wie wichtig die Rechtsstellung der Beschuldigten in Strafver­fahren ist.

Aus diesem Grund werden die Grünen der Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 zustimmen, weil es nicht nur zu einer Verbesserung der Rechtsstellung der Beschuldigten kommt, sondern weil es auch zu einer Verbesserung der Verfahrensgrundsätze kommt. Das soll aber nicht heißen, dass wir nicht trotzdem Verbesserungsmöglichkeiten in der vor­liegenden Novelle sehen. Auf zwei Punkte möchte ich explizit hinweisen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Erstens: Im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren bestehen immer noch Ver­besserungsmöglichkeiten für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren, wie beispielsweise eine explizite Belehrung des Beschuldigten bezüglich des Rechts, einen Verteidiger beiziehen zu dürfen, oder auch, dass seine Aussage gegen ihn verwendet werden darf.

Zweiter Punkt: Die Überwachung des Kontakts der inhaftierten Beschuldigten mit der VerteidigerIn bei Verdacht auf Verdunkelungsgefahr ist hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 MRK ebenfalls bedenklich. Gerade im Hinblick darauf, dass ja die schwerwiegenden Finanzvergehen bei Gerichten abgehandelt werden, wird eine Überwachung des Kontakts von VerteidigerIn und den Beschuldigten im verwal­tungsbehördlichen Strafverfahren wohl in den wenigsten Fällen verhältnismäßig sein. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.02.55

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Finanzstrafgesetz-Novelle werden ein­zelne Verbesserungen hinsichtlich des Finanzstrafverfahrens und auch Anpassungen an die Strafprozessordnung durchgeführt. Wir halten das grundsätzlich für eine richtige Maßnahme, geben aber zu bedenken, dass es einzelne Dinge gibt, die wir doch zu berücksichtigen haben, wie beispielsweise die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

In der Strafprozessordnung gibt es, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die Möglichkeit einer Wiederaufnahme, im Finanzstrafgesetz ist sie mit einem Monat be­fristet. Über diesen Umstand sollten wir uns bei nächster Gelegenheit noch einmal un­terhalten. Aber im Grunde genommen ist das eine sehr vernünftige Maßnahme. Daher werden wir ihr auch unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.04.01

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte unter dem Motto: Es ist zwar schon alles gesagt, nur nicht von mir!, gleich wieder die Ausführungen beenden, aber vielleicht doch noch zwei Sätze.

Es war notwendig, dass die Rechtsstellung der Beschuldigten in diesem neuen Verfah­ren verbessert wird. Sie wird nun deutlich verbessert; das ist also positiv. Es ist klarge­stellt, dass die Finanzbehörden als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden haben und nicht mehr jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens und dass – meine Damen und Herren,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite