Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 271

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Ich habe aber eines bereits im Ausschuss ausgeführt und möchte diese Gelegenheit dazu nützen, es auch im Plenum zu tun: Selbstverständlich werden die Sozialpartner gut beraten sein – und ich habe hier Verständnis von beiden Seiten gehört, sowohl von der Arbeitnehmerseite als auch von der Arbeitgeberseite –, in den nächsten Jahren da­hin gehend zu wirken, dass wir in der Anpassung der Lohnentwicklung jener Branchen, die in sehr starkem Ausmaß diese Regelung, ich nenne es einmal so, benützen, zu Regelungen kommen, bei denen die Entschädigung in einer Form gewährt wird, dass dies ohne Nettoverlust für den Arbeitnehmer steuerfrei zur Auszahlung kommt.

Das muss natürlich neben der normalen Lohnerhöhung laufen und ist kein einfacher Prozess. Ich bin aber zuversichtlich, dass unsere Sozialpartner dies in den nächsten Jahren lösen werden.

Ich bedanke mich schon jetzt im Haus dafür, dass mit diesem Initiativantrag und dieser Beschlussfassung Hunderttausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Si­cherheit gegeben wird, dass ihr Nettobezug nicht in Kürze deutlich sinken wird. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rinner zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.31.17

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung der Reisekosten­vergütung beruht auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Die Reisekosten-Novelle 2007 ist eine Reparatur des § 26 Einkommensteuergesetz. Weiters sind ge­ringfügige Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und ASVG enthalten.

Der Anlass für die Aufhebung war, dass Tagesgelder auch dann als steuerfreier Kos­tenersatz an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wurden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Ähnliches galt auch für die Fahrtkostenersätze.

Die steuerfreie Auszahlung der Tagesgelder war schon immer ein Lohnbestandteil. Ein Entfall würde für die Beschäftigten in bestimmten Branchen zu erheblichen Nettolohn­einbußen führen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu deren Berufsbild es zum Beispiel gehört, Zeiten im Außendienst zu verbringen, oder die Baustellen- und Montagetätigkeit leisten oder die als Arbeitskräfte überlassen werden, wird mit der vor­liegenden Änderung sichergestellt, dass diese Gelder auch weiterhin steuerfrei ausbe­zahlt werden können.

Zusätzlich wird auch geregelt, dass beruflich veranlasste Fahrtkosten, die nicht mit dem Pendlerpauschale beziehungsweise dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind, steuerfrei belassen werden.

Mit dieser Novellierung der Reisekostenvergütung wird eine verfassungskonforme Re­gelung für Tagesgelder und Fahrtkostenersätze im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen festgelegt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.33.12

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Die heutige Reisekosten-Novelle ist auf die Tagesordnung


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