dass die Kolleginnen und Kollegen sich beraten werden und dann die nötigen Schritte setzen werden.
Wichtig sind die nächsten Maßnahmen: Vernetzung
der Einrichtungen, Handlungsabläufe transparenter zu machen und
konkrete Handlungen zu setzen. Die Meldepflicht ist das eine, das Handeln,
meine Damen und Herren, ist das andere. Das Handeln ist aber wichtig und
notwendig zum Schutze unserer Kinder – es gilt hinzuschauen statt
wegzuschauen! (Beifall bei der SPÖ
sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.16
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pack zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
11.17
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist von vielen Vorrednern schon erwähnt worden, die tragischen Fälle der Kinderverwahrlosung im Frühjahr 2007 in Oberösterreich, Kärnten und auch in der Steiermark begründen mit Sicherheit diese Novelle. Man kann diese Novelle als rasche Reaktion darauf sehen, und ich glaube, weil das viele meiner Vorrednerinnen und -redner angesprochen haben, wir können auch auf die Aussagen unserer Frau Bundesministerin vertrauen, die uns im Ausschuss angekündigt hat, dass es eine noch umfassendere Novelle geben wird, denn ich weiß, es geht ihr so wie uns auch um das Wohl der Kinder, und ich weiß auch, dass hier eine umfassendere Novelle notwendig ist.
Es ist besser – und da bin ich ganz bei der Frau Bundesministerin –, einen Fall mehr anzuschauen, als einen gravierenden Fall zu übersehen. Und im Endeffekt muss die Jugendwohlfahrt auch von den Betroffenen als Unterstützung und nicht als Bedrohung gesehen werden.
Aber ich möchte insbesondere – Kollegin Haubner ist jetzt leider nicht mehr da, sie hat das erwähnt; aber der Kollege Darmann ist ja auch Antragsteller – auf eines hinweisen: auf dieses leidige Thema Koma-Saufen. Ja, das ist ein Problem, ja, da muss man etwas dagegen tun. Es müssen aber auch die Familien ihre Verantwortung in dem Bereich wahrnehmen. Und wenn sie das nicht können, dann müssen eben die Jugendwohlfahrt und das Jugendamt einschreiten.
Aber noch viel schlimmer ist – ein aktueller Fall in der Steiermark zeigt dieses tragische Bild –, wenn das Problem Alkohol Erwachsene und insbesondere Erziehungsberechtigte haben. Wenn, wie vor 14 Tagen geschehen, eine Mutter im Komadelirium ihr vierjähriges Kind im Schlaf erdrückt, dann redet man an diesem Tag viel darüber, am nächsten Tag vielleicht auch noch, aber mittlerweile hat man das in der Öffentlichkeit wieder vergessen. Wenn ein dreizehnjähriger Jugendlicher wegen Komasaufens ins Krankenhaus eingeliefert wird, redet man 14 Tage darüber. Ich sage, dieser tragische Fall des Kindes in der Steiermark ist viel schlimmer, und daher ist es sehr wichtig, dass man sich dieses Problem näher anschaut und die Familien hier in die Pflicht nimmt. – In diesem Sinne danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.19
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
11.19
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Traurige Vorkommnisse sind Anlass für die heutige Gesetzesänderung. Frau Ministerin, ich danke Ihnen für Ihr rasches Handeln, das ist sehr positiv!
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