Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 101

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des Pflege-Übergangsgesetzes hat einiges an Diskussionen ausgelöst. Ich begrüße aber die Verlängerung, da wir in der Kommunikation noch etwas nachhinken. Vielen Betroffenen ist nicht klar, was zurzeit zu tun ist. Das Hausbetreuungsgesetz und die Änderung zum Bundespflegegesetz gelten zwar ab 1. Juli, aber die Kommunikation ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass sich jeder wirklich auskennt.

Herr Bundesminister Buchinger, Sie haben im Ausschuss Ihre Sorge dahin gehend ge­äußert, dass Sie durch diese Verlängerung keine Echtzahlen für den Bedarf an Förde­rung erhalten können. – Ich bin davon überzeugt, dass Ihre Sorge unbegründet ist, denn die Menschen in Österreich brauchen das Geld, und sie werden sich so schnell wie möglich um dieses Geld kümmern und diese Förderung in Anspruch nehmen. Gleichzeitig werden sie aber auch von den NGOs und – wovon ich überzeugt bin – auch von allen Seniorenverbänden unterstützt werden, um zu dieser Förderung zu ge­langen.

Wenn man sich in der Bevölkerung umhört, merkt man, dass noch sehr viele Unsicher­heiten und Sorgen bestehen. Wir alle, auch wir hier in diesem Haus, alle Kolleginnen und Kollegen, haben da noch einiges zu tun, um Sicherheit zu bieten. Die Einbezie­hung der Stufe 3 und 4 und der Selbstständigen in die Förderungsmöglichkeiten ist ein weiterer Schritt dazu.

Aber es gibt noch einige Schwierigkeiten. Wir haben noch einiges zu tun im Zusam­menspiel bei Betreuung und Pflege von Bund, Ländern und Gemeinden; Sie haben es schon angeschnitten. So manches ist noch nicht ganz klar, ich glaube, es haben sich einige Fehler eingeschlichen. Zum Beispiel stehen 20 Prozent des Pflegegeldes Pfle­gebedürftigen zu, wenn sie in Pflegeheimen untergebracht sind. Aber wenn Sozial­hilfeverbände zuzahlen, behält der Bund bis zu 10 Prozent der Stufe 3 von diesen 20 Prozent ein. Ich möchte Sie fragen, Herr Bundesminister: Was machen Sie mit die­sem Teil des Bundespflegegeldes?

Ich glaube auch, dass diese 20 Prozent in die Sozialhilfeberechnung mit einfließen. Ich meine, dass diese 20 Prozent des Bundespflegegeldes, die eigentlich die Betroffenen bekommen sollten, die als Taschengeld zur Verfügung stehen, auf die Berechnung der Sozialhilfe-Regressansprüche Einfluss nehmen. Das sollten wir genauer überlegen, ob sich die Länder, wenn vom Bundespflegegeldgesetz etwas ausbezahlt wird, über den Regress etwas zurückholen können. – Ich glaube, dass das nicht rechtens ist.

Insofern: mehr Transparenz und klare Richtlinien. In diesem Sinne bitte ich Sie, Herr Bundesminister, auf Ihre sozialdemokratischen Landesräte einzuwirken, um gleiche Bedingungen für alle Österreicherinnen und Österreicher zu erzielen; Stichwort Re­gress.

Unser Vizekanzler und Finanzminister Molterer wird zum Finanzausgleich das Seine beitragen – zum Wohle der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

12.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.38.13

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vor­liegenden Anträge enthalten wichtige Maßnahmen und Verbesserungen für die pfle­gebedürftigen Menschen und in weiterem Sinne natürlich auch für die pflegenden Angehörigen. Ich möchte nur drei kurze Anmerkungen dazu machen.

 


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