Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 206

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eine qualitätvolle öffentliche Verwaltung zu haben. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass wir motivierte Beschäftigte haben, dass wir engagierte Beschäftigte im öffentli­chen Dienst haben und dass wir Engagement und Motivation auch fördern – und einen Beitrag dazu soll die Dienstrechts-Novelle jetzt leisten.

Es sind viele Punkte ja bereits von Abgeordneten angesprochen worden, woran man tatsächlich messen kann, dass es sich um eine sehr innovative Reform handelt. Ich möchte an den Beginn jene Maßnahmen stellen, bei denen es um die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst geht. Mir ist das ein ganz wichtiges Anliegen, weil ich denke, dass der öffentliche Dienst so etwas wie eine Vorbildwirkung haben muss. Im­mer dann, wenn wir zu Recht sagen: in der Privatwirtschaft soll auf das Potential der Frauen nicht verzichtet werden und Frauen sollen die gleichen Karriere- und Aufstiegs­chancen haben wie Männer, ist es dann auch ganz wichtig, dass wir im öffentlichen Dienst beweisen, dass sich Frauenförderung positiv auswirkt, dass das wichtig ist und dass es eine Maßnahme ist, zu der wir uns bekennen.

Frau Präsidentin Glawischnig! Der politische Wille meinerseits steht da, so glaube ich, außer Zweifel. Mir geht es darum, wirklich mehr Frauen an die Spitze zu bringen, und das, wie gesagt, als Vorbildwirkung auch im öffentlichen Dienst. (Beifall bei der SPÖ.)

Mein Rezept dazu ist, mehr Transparenz in alle Ausschreibungsverfahren zu bringen, indem in Ausschreibungsverfahren die Gewichtung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorher schon offengelegt wird, um möglichen Benachteiligungen – die im­mer wieder in Diskussion stehen, wenn Frauen nicht in Spitzenfunktionen kommen – entgegentreten zu können. Mit diesem Sichtbarmachen und mit mehr Transparenz im Auswahlverfahren können wir dann auch rechtlich besser gegen Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst vorgehen.

Mir ist es als zweites Instrument, um Frauen im öffentlichen Dienst in Spitzenfunktio­nen zu bringen, ganz wichtig gewesen, dass wir in die Begutachtungskommission Per­sonen entsenden, die dafür sorgen, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht unter den Tisch fällt. Daher werde ich eine Halbe-Halbe-Regelung bei der Besetzung der Begut­achtungskommission vornehmen. Rein männlich besetzte Begutachtungskommissio­nen – so wie es sie bisher gegeben hat – werden somit der Vergangenheit angehören. Ich halte das für einen frauenpolitisch ganz wesentlichen Schritt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich möchte auch auf die Debatte über die flexibilisierte Arbeitszeit auf Wunsch der Be­schäftigten im öffentlichen Dienst ganz kurz eingehen: Wir werden damit die Möglich­keit schaffen, dass alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Chance auf mög­liche Auszeiten haben. In diesem Modell steht im Mittelpunkt die Flexibilisierung für die Beschäftigten. Es stehen nicht Einsparungspotentiale im Mittelpunkt, sondern es steht im Mittelpunkt, dass wir Möglichkeiten und Chancen für zusätzliche Ausbildung oder Auszeiten eröffnen. Die Diskussion um ein Privileg ist hier völlig falsch. Diese Maßnah­me wird mit keinerlei Mehrkosten verbunden sein, sondern die Kosten der Freiphasen werden von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch selbst finanziert werden.

Bei der Frage der Nicht-Nachbesetzungen von Pensionierungen wird häufig der Be­reich der LehrerInnen angesprochen: Mir ist es hier ganz wichtig, zu sagen, dass die neue Bundesregierung sich immer klar dazu bekannt hat, dass es notwendig ist, dass wir in Österreich eine bildungspolitische Offensive starten, dass wir die Klassenschüler­höchstzahl senken, dass wir mehr Lehrer für unsere Kinder an die öffentlichen Schulen bringen. Daher haben wir trotz Einsparungen im öffentlichen Dienst, Nicht-Nachbeset­zungen von Pensionierungen die Lehrerinnen und Lehrer im Interesse einer modernen, guten Schule für unsere Kinder ausgenommen – und das gilt auch beim Sabbatical. Es


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