Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 124

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Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Union überhaupt wieder herzustellen. (APA 508/15.05.2007)

Wie tragfähig die beim Gipfel erzielten Kompromisse tatsächlich sind, zeigte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel, wenn insbesondere Polen Teile dieser Ergebnisse of­fenbar wieder in Frage stellt.

Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig.

Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas“ in Diskussion, wie unter an­derem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Die Weiterentwick­lung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranatio­nale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der In­tegration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

Im Sinne eines Europas für die Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse des Fortbe­stands des Friedensprojektes Europa stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale An­gelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nach­stehender Maßnahmen im Interesse des Fortbestandes eines auf Frieden und Wohl­stand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutio­nelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs

In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

Ziel dieses Modulsystems soll es weiters sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Europas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts „Europa“ zu sichern.

In einem neu zu verhandelnden „Vertrag für Europa“ sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“ der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweite­rungen festzuschreiben.

Weiters werden der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich für die EU-weite zeitgleiche Durchführung


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