Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 127

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosen­kranz. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.53.26

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat eingangs kurz das Schei­tern der Verfassung, die Referenden in den Niederlanden und in Frankreich geschildert und hat dann die Frage daran geknüpft, die er sich danach gestellt hat: Wie kann man ein Maximum von diesem Vertrag herüberretten? – Da unterscheiden wir uns schon völlig! Nach dem Scheitern einer Vorlage bei einer Volksabstimmung kann sich ja nur die Frage stellen: Welche Kurskorrektur machen wir? (Beifall bei der FPÖ.)

Sie dagegen haben überlegt, welche Strategie Sie wählen werden, dass Sie trotz der Ablehnung der Völker zu Ihrem Ziel kommen. Sie haben das dann auch ein bisschen beschrieben: Die Symbole müssen weg, die Inhalte müssen bleiben – Flagge, Hymne fallen. Die Frau Außenminister hat es deutlicher gesagt: 95 Prozent der Inhalte sind geblieben. Wir sind jetzt aber auf dem Weg der neuen Nüchternheit, wir nennen die Dinge nicht mehr Bundesstaat, Außenminister, Verfassung, Gesetz, kommt alles so nicht. – Ich frage mich: Wie nennt man einen, der das, was er tut, nicht korrekt be­nennt, sondern versucht, es zu verschleiern? Ich werde mir keinen Ordnungsruf ein­handeln, aber ich sage: Das ist einer, der einen anderen täuscht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was Sie hier vorlegen, ist in unseren Augen kein Rettungsversuch, sondern ein Täuschungsmanöver, und darum lehnen wir es ab.

Zum Inhalt, auch im Rahmen dieses Täuschungsmanövers: der Vorrang des EU-Rechts – es empfiehlt sich, wenn man mit der EU zu tun hat, das Kleingedruckte zu lesen. Da liest man in den Schlussfolgerungen:

„Zwar wird der Artikel über den Vorrang des Unionsrechts im“ EU-Vertrag „nicht wieder aufgegriffen, aber die“ Regierungskonferenz „wird die folgende Erklärung vereinbaren: ,Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingun­gen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.‘“

Ganz klar: Wir haben nicht mehr das Heft des Handelns in der Hand. Für uns ist das, auch wenn es nun nicht mehr „Verfassung“ heißt, das Ende der Selbstbestimmung und der Möglichkeit Österreichs, zu handeln. Es ist eine Entmündigung – und auch das leh­nen wir ab!

Zur Grundrechtecharta, die Sie als Herzstück bezeichnet haben: Wie kam das zustan­de? Wie war das? – Die EU hatte eine Machtfülle erreicht, die es notwendig machte, einen Akt der Selbstbindung zu setzen. Vor sieben Jahren wurde die Grundrechtekom­mission eingesetzt, die sich selbst in ihrer Macht beschränken sollte. In der Zwischen­zeit ist das Gegenteil daraus geworden, es ist ein Instrument zur Zentralisierung und zur weiteren Arrogierung von Macht daraus geworden – das behaupte nicht ich, son­dern das sagte der Vorsitzende der Grundrechtekommission am 18. Juni in der „Welt“.

Roman Herzog sagte dort: Sollte dieser Grundrechtevertrag so in Kraft treten, so wird der politische Druck zur Schaffung von EU-Regulierungen übermächtig werden. – Zitat­ende.

Beispiel Arbeitsmarkt: Wenn wir den heimischen Arbeitsmarkt schützen wollen und ein EU-Bürger klagt, dass er aus Gründen der Diskriminierung auf unserem Arbeitsmarkt nicht zugelassen worden ist, und ihm der Gerichtshof recht gibt, dann wird jedes natio­nale Gesetz ausgehebelt.

 


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