Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 88

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 2 und 3 sowie 5 und 6 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz ist eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ in Aussicht genom­men, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP 131 Minuten, Grüne sowie FPÖ 108 Minuten und BZÖ 63 Minuten.

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.27.531. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (137 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bun­des­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundes­minis­teriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bun­desgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden (207 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.28.35

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Das vor­liegende Gesetz ist eines der notwendigen Umstellungsgesetze im Zusammenhang mit den Pädagogischen Hochschulen. In erster Linie sind darin keine besonderen oder gröberen Dinge enthalten.

Es gibt allerdings einen Punkt, auf den ich auch schon im Ausschuss aufmerksam gemacht habe, dass nämlich die Fremdsprachenassistenten an den Schulen, die bekannten Native Speakers, jetzt bessergestellt werden sollen, indem sie sozial­rechtlich, unfallrechtlich und pensionsrechtlich abgesichert werden und arbeitslosen­versichert sind.

Das ist grundsätzlich positiv und zu befürworten. Wenn ich es richtig verstanden habe, war es so, dass es diese sozialrechtliche Absicherung bislang nicht gegeben hat. Das kennen wir aus der Wirtschaft, wo Unternehmen auch versuchen einzusparen, indem es nicht wirklich sozialrechtlich abgesicherte Verhältnisse gibt. Der Punkt ist nur, wenn man das dann legalisiert, sozialrechtlich absichert, dann wird es in der Regel teurer.

Jetzt lese ich in diesen Gesetzesunterlagen, dass dieses Gesetz keine finanziellen Auswirkungen haben wird, nämlich auf den Bund. Da stellt sich schon die Frage: Wenn


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