berechtigungskarte für die Schule verwendet werden. Die Maßnahmen sind auf jede einzelne Schule abzustimmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass Pflichtschul-Pädagoginnen und -Pädagogen im Rahmen ihrer Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen umfassend zum Thema „Sicherheit an Schulen, Sicherheit für unsere Kinder“ instruiert werden, sodass Missbrauchsfälle an Schulen in Zukunft verhindert werden können. Dazu ist diese Thematik fest im Lehrplan der Pädagogischen Hochschulen zu verankern, ein entsprechender Entwurf des Lehrplans zu erstellen und dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten. Darüber hinaus müssen der Schule angepasste Zutrittskontrollmaßnahmen an Volksschulen rasch und effektiv umgesetzt werden.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)
11.01
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Liebe Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz zu den auch von Ihnen, werte Abgeordnete, angeregten und angesprochenen Punkten Stellung nehmen. Das Lehrbeauftragtengesetz, so wie es jetzt vorliegt, ist nicht das große Gesetz zur Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen, sondern ist – der Begriff ist auch gefallen – ein Umstellungsgesetz, bei dem es in erster Linie darum geht, dass die Pädagogischen Hochschulen jetzt gut starten können. Es enthält also eine Reihe von begrifflichen Adaptionen.
In einem Punkt ist es allerdings wesentlich, und es betrifft immerhin 420 Personen, die bei uns arbeiten, konkret die FremdsprachenassistentInnen. Durch diese Novelle ist jetzt ganz klar geregelt, dass die dienst- und besoldungsrechtliche Grundlage verankert wird.
Zur konkreten Frage von Ihnen, Herr Abgeordneter Brosz, was die Sozialversicherungsthematik betrifft: Es ist bis dato so, dass hier das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz zur Anwendung kommt, also von Gebietskrankenkasse, Unfallversicherung bis hin zur Pensionsversicherung, und durch die gesetzliche Regelung jetzt die rechtlichen Verhältnisse für öffentlich Bedienstete zur Anwendung kommen und damit BVA. Wir werden selbstverständlich Ihre Fragen hinsichtlich Dienstgeberbeitrag schriftlich im Detail beantworten, aber das wollte ich jetzt nur ad hoc dazu sagen.
Ich teile voll und ganz Ihre Ausführungen im Bereich Frühkindpädagogik und zur Notwendigkeit, den Kindergarten auch in einen Bildungsgarten umzuwandeln. Es ist ja auch im Regierungsprogramm verankert, dass wir an einem Bildungsplan für den Kindergarten arbeiten. Auf die kompetenzrechtliche Situation wurde bereits hingewiesen, es gibt unterschiedliche Kompetenzen, Bund beziehungsweise dann auch bei den anderen Gebietskörperschaften, aber hier werden wir auch einzelne Pläne, wie sie
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