Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 110

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Daher ist es für mich ganz besonders wichtig, dass diese gute Maßnahme auf alle Schulen ausgedehnt wird, denn eine gesunde Schule, geschätzte Damen und Herren, soll vor allem Kindern täglich Möglichkeiten zur Bewegung bieten. Eine gesunde Schule soll Kinder dazu animieren, dass Sport Begleiter in ihrem Leben wird, und daher einen Sportunterricht bieten, wo alle Sportarten vorkommen, wo die Begeis­terung dafür geweckt wird, sich im Rahmen einer gesunden Lebensführung das ganze Leben lang auch zu bewegen. Und eine gesunde Schule soll möglichst auch koope­rieren mit vielen Sportvereinen, die das bieten können. Und eine gesunde Schule soll die Gefahren von dopingrelevanten Substanzen rechtzeitig aufzeigen, um davor zu warnen.

Wir setzen unsere Hoffnungen in Sie, Frau Bundesministerin, dass Sie diesen Weg weiterhin so tatkräftig unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. Sie hat sich eine Redezeit von 4 Minuten vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.38.27

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Besucherinnen und Besucher! Hohes Haus! Der tragische Fall dreier verwahrloster Mädchen in Oberösterreich hat uns Anfang dieses Jahres wieder einmal dramatisch vor Augen geführt, wie notwendig und wichtig die Sensibilisierung aller für das Kindeswohl ist. Gerade weil man sich leider auf die Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Umgebung nicht hundertprozentig verlassen kann und sich ein Fall wie Linz niemals mehr wiederholen darf (Abg. Neubauer: Das war nicht Linz!), haben wir Salzburger Abgeordneten bereits im Jänner dieses Jahres den vorliegenden Entschließungsantrag zusammen mit den KollegInnen der SPÖ eingebracht, in dem wir auf eine Lücke im Schulgesetz aufmerksam gemacht haben.

Grundsätzlich gibt es in Österreich ja keine Schulpflicht, sondern seit Maria Theresia, seit 1774, eine Unterrichtspflicht. Anders als in der BRD besteht daher keine Ver­pflichtung, seine Kinder in öffentliche oder private Schulen zu geben. Kinder können in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Erziehungsberechtigten zum häuslichen Unterricht angemeldet werden. Diese Möglichkeit nehmen derzeit etwa 0,5 Prozent der Eltern in Österreich in Anspruch. In Zahlen sind das zum Beispiel für Salzburg – dort habe ich das erhoben – derzeit 40, in Oberösterreich rund 70 und in der Steiermark gar 400. Das ist regional unterschiedlich.

An sich stellt diese Praxis kein Problem dar, denn diese Kinder sind ja dazu ange­halten, in regelmäßigen Abständen entsprechende externe Prüfungen abzulegen.

Nicht berücksichtigt dabei – und damit unserer Meinung nach völlig außer Acht gelas­sen – werden nach dem derzeitigen Schulgesetz ihr Wohlbefinden und ihre Gesund­heit, denn diese Kinder müssen sich derzeit keiner regelmäßigen ärztlichen Unter­suchung unterziehen.

Wir sehen die Untersuchung durch den Schularzt als ein Serviceangebot, von dem niemand ausgeschlossen werden soll. Alle Kinder haben das Recht darauf, über Krank­­heiten aufgeklärt, über gesundheitsfördernde Maßnahmen informiert und zu all­fälligen Verhaltensänderungen angehalten zu werden. Es geht uns dabei vorrangig um Aufklärung und Prävention. Warum sollten wir einen Unterschied zwischen jenen Kindern machen, die in die Schule gehen, und jenen, die zu Hause, also häuslich, unterrichtet werden?

 


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