Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 47

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Grundlage für eine Diskussion herhalten muss, die wir heute haben. (Abg. Mag. Hau­ser: Aber das Asyl wurde ja abgelehnt!) Und das ist nicht gut: weder für die Rechts­staatlichkeit des Staates Österreich noch für das menschliche Antlitz unseres Staates noch für die Betroffenen.

Ganz einfach – es mag trivial klingen –: Asylgerichtshof heißt Rechtssicherheit, heißt rasche Verfahren, heißt Durchziehen der Verfahren und heißt auch klare Asylgesetzge­bungen, die dann für die Betroffenen zu gelten haben – mit allen Konsequenzen, posi­tiv oder negativ.

Ich möchte Ihnen schon auch Folgendes vor Augen führen, weil die Diskussion in den letzten Tagen sehr emotional geführt wurde – ich verstehe das; wenn es um Einzelfälle geht, wenn sich ein Mädchen versteckt, wenn ein Mädchen mit Selbstmord droht, dann ist klar, dass die Emotionen hochgehen und dass sich die öffentliche Meinung auch dieses Falles annimmt –: Es gab in Österreich eine Anerkennungsquote bei den Asyl­suchenden von über 20 Prozent. Im rot-grünen Deutschland – ich sage das bewusst, Herr Kollege Van der Bellen – gab es im gleichen Zeitraum eine Anerkennungsquote von 1,8 Prozent! (Ruf bei der ÖVP: Schau!) In Tschechien gibt es eine Anerkennungs­quote von 2 Prozent. In unserem Nachbarstaat Slowakei gibt es eine Anerkennungs­quote von 0,9 Prozent. Das sind Fakten. (Abg. Strache: Das ist leider viel zu hoch!) Ich bewerte diese Fakten nicht, ich möchte nur sagen: Österreich hat kein unmenschliches Antlitz, sondern ist im Asylbereich europaweit durchaus eine führende Nation.

Wenn man sich die Frage des humanitären Aufenthaltes noch genauer anschaut, dann sieht man, dass der heute von den Regierungsparteien eingebrachte Entschließungs­antrag richtig ist. Es ist richtig, den humanitären Aufenthalt an gewisse Kriterien zu knüpfen, wie beispielsweise Opfer eines bewaffneten Konfliktes in seinem Heimatstaat zu sein, Opfer von Gewalt in der Familie zu sein, sonstige besondere berücksichti­gungswürdige Gründe, wie insbesondere der Grad der Integration – und das ist genau dieser Fall Zogaj – und bestehende familiäre Bindungen laut § 8 der Menschenrechts­konvention.

Ich glaube, wenn wir das umsetzen, dann sind wir einen Schritt weiter und dann kann das, was wir als Sozialdemokraten wollen, auch umgesetzt werden, nämlich Rechts­staatlichkeit und Menschlichkeit zu verbinden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.57.18

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Nationalrat! Ich möchte zuerst einen Satz zur Sicherheitssitua­tion im Kosovo sagen. (Abg. Ing. Westenthaler: „Daumen rauf, Daumen runter!“ – Abg. Mag. Kukacka: Entschuldigung! Entschuldigen Sie sich!) Es gab im Juni eine ge­plante Reise des Landesverteidigungsausschusses, in dem alle Parteien vertreten sind, denke ich. Diese Reise wurde aus Sicherheitsgründen im Juni 2007 abgesagt. Das heißt, für österreichische Parlamentarier zu unsicher, für Volksschulkinder im Alter von acht und neun Jahren absolut sicher! Bravo! Bravo, Kollegen vom BZÖ und von der FPÖ! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Herr Klubobmann Schüssel, ich greife jetzt auf einen Kommentator zurück, der diese Woche Folgendes geschrieben hat:

„Am 27. Mai 2003 hielt der damalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Wiener Stephansdom“ vor einem internationalen kirchlichen Kongress „eine Rede, in der er


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