Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 44

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chen Varianten des Kindergeldbezuges dargestellt ist. – Abg. Parnigoni – in Richtung der Tafeln blickend –: Herr Klubobmann, wir hätten gern ein Fernglas! – Weitere Zwi­schenrufe.) – Ich weiß nicht, warum es da Aufregung gibt? Ich glaube, dass sich jede Familie selbst entscheiden kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Je kürzer sie gehen, desto weniger kriegen sie!)

Oder: 624 € für 24 Monate. Oder: 800 € für 18 Monate. – Ich glaube, das ist eine Sum­me, die zeigt, wie wichtig es uns ist, auch Familien oder Müttern und Vätern die Mög­lichkeit zu geben, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Außerdem wird die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld von 14 600 € auf 16 200 € pro Jahr angehoben.

Ein wichtiges Novum ist auch die sogenannte Einschleifregelung, also dass künftig bei einem Überschreiten der Zuverdienstgrenze nur mehr sozusagen der Überschreitungs­betrag zurückbezahlt werden muss.

Auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld erfolgt diese Anhebung auf 16 200 €. Das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber der vorher geltenden Grenze. Hier muss aber etwas klargestellt werden: Mit dem Zuschuss will man der oft schwierigen Situation von Alleinerziehern oder einkommensschwachen Familien gerecht werden, und es handelt sich da um eine Quasikreditleistung seitens des Staates, die zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld geleistet wird.

Ich habe auch erwähnt, dass es eine Übergangsregelung für die Geburten vor dem 1. Jänner gibt. Das heißt, dass alle Kinder, die 2007 geboren sind, mit ihren Müttern oder Vätern auch noch in diese ab 2008 geltende Verbesserung hineinfallen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich in diesem Zusammenhang auch über die Einsicht seitens unseres Regierungspartners, da diese weitere Flexibilisierung ein wichtiger und überfälliger Schritt in eine Zukunft ist, in der es jungen Menschen leichter gemacht werden soll, Ja zum Kind, zu Kindern zu sagen. Gerade Bundesministerin Andrea Kdolsky ist es in zähen Verhandlungen mit ihrem Team im Bundesministerium gelungen, über das Regierungsprogramm hinaus noch Verbesserungen vorzunehmen, so etwa die dritte Variante, 20 plus 24 Monate (Abg. Heinisch-Hosek: 20 plus 4! Blei­ben wir bei der Wahrheit!), also angepasst an den Kündigungsschutz bei unselbständig Berufstätigen – ein Wunsch von vielen in der ÖVP. Und wenn sich diese Verbesserung jetzt die SPÖ auf die Fahnen heften möchte, dann ist es auch gut. Erfolge haben im­mer viele Mütter und Väter. Nur: Bei den Regierungsverhandlungen war Bundesminis­terin Kdolsky ja noch gar nicht eingebunden, im Gegensatz zu Frau Bundesministerin Bures.

Ich frage Sie, Frau Bundesministerin Bures, warum diese Erweiterung nicht damals schon hineinreklamiert wurde. Auch ist mir die Haltung hinsichtlich der Forderung der Arbeiterkammer und des ÖGB betreffend Arbeitszeitregelung nicht ganz klar. – Ich sa­ge dazu, es wäre ein großer Einschnitt in die Freiräume von Müttern und Vätern. Diese Arbeitszeitreduzierung ist nur für eine bestimmte, kleine Gruppe der Unselbständigen passend. Die Bedürfnisse der Durchschnittsverdiener in Berufen wie Verkäuferin, Fri­seurin, also primär im Dienstleistungssektor, die blieben auf der Strecke. Eine Arbeits­zeitgrenze kommt der Einführung einer Zweiklassengesellschaft gleich und ist faktisch nicht überprüfbar.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Kinder ist eine Frage der Zukunft und der Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft. Es ist daher absolut wichtig, dass diese Regierung mit Vizekanzler und Finanzminister Willi Molterer Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Kinder- und Familienfreundlichkeit setzt. Bauen wir für unsere Familien


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