Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 49

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gut betuchte Familien und Frauen, die ohnehin so viel verdienen, sondern die überwie­gende Mehrheit sind Menschen und Familien, die an der sozialen Grenze leben! (Abg. Strache: Alleinverdienerinnen oftmals! Alleinverdienerinnen, die geschröpft werden!) Das ist Ihr Rückzahlungsbescheid!

Wir haben hier diesen einen Fall der Familie M. aus Niederösterreich mit zwei Kin­dern – ein wirklicher Fall (Zwischenrufe bei der SPÖ – Abg. Heinisch-Hosek: War das nicht der Haupt? – Ruf bei der SPÖ: Ihr Familienminister!) –, wo die Frau in einer Firma gearbeitet hat, die in den Konkurs geschlittert ist – nicht ihr Eigenverschulden –, und aus dem Ausgleichsfonds zwei Jahre später rückwirkend das ihr zustehende minimale Gehalt bekommen hat. Und natürlich lag sie dann über der Zuverdienstgrenze! Diese arme Frau wurde dann noch schwer krank – Brustkrebs, wenn es Sie interessiert –, und jetzt ist sie arbeitslos. Und jetzt bekommt sie einen Bescheid von der Frau Ministe­rin über 5 303 € Nachzahlung zugestellt! – Diese Frau ist in ihrer Existenz gefährdet!

Wir haben diesen Fall aufgezeigt und haben ihn an die Öffentlichkeit gebracht – das heißt Verantwortung! –, und einen Tag später rief die Gebietskrankenkasse bei dieser Frau an und sagte: Jawohl, wir ziehen diesen Bescheid zurück.

Aber warum? – Weil wir diesen Fall in die Öffentlichkeit gebracht haben und weil wir als Anwalt der Familien und Frauen hier für Gerechtigkeit sorgen und uns auch durch­setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren – nicht die Ministerin! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Sie haben es beschlossen, Herr Westenthaler!)

Oder, ein zweiter Fall: Familie A. aus Kärnten. Das Kind kommt schwer krank auf die Welt – ein schwer krankes Kind: Intensivstation, wochenlang zwischen Leben und Tod. Der Vater muss Überstunden machen, denn sie müssen zusätzliche Medikamente fi­nanzieren, und liegt damit geringfügig über der Zuverdienstgrenze.

Jetzt werden 3 005 € an Nachzahlung gefordert, Frau Ministerin Kdolsky! Wir werden auch diese Familie vor Gericht vertreten und werden für sie einen Erfolg erringen.

Was Sie tun, ist ein unsozialer Raubzug durch die Taschen der Kinder, der Familien und der Frauen in diesem Land! Diesen werden wir weiterhin bekämpfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Was ist mit der ÖVP, die in dieser Frage tief gespalten ist? Wo ist denn die Frau Abge­ordnete Brinek heute, die vor wenigen Tagen in der Zeitung „Österreich“ die Abschaf­fung der Zuverdienstgrenze forderte? Wo ist der Herr Abgeordnete Amon, der die Ab­schaffung der Zuverdienstgrenze fordert? Was ist mit den Wiener ÖVP-Abgeordneten und mit den steirischen, die auch eine Initiative gestartet haben? (Abg. Dipl.-Ing. Mis­sethon: Ja!) – Ja, Kollege Missethon! Vielleicht kommen Sie ans Rednerpult!

Es geht ein tiefer Riss durch die ÖVP, weil es auch dort Abgeordnete mit einem sozia­len Gewissen gibt. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, Ihre Ministerin dazu zu bringen, diese unsoziale Zuverdienstgrenze abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wir werden diese Familien weiterhin vertreten, denn es ist eine Schande für diese Bundesregierung, dass sich sozial bedürftige Frauen vor Gericht gegen ihre Existenz­vernichtung wehren müssen. Das ist wirklich unglaublich und unsozial!

Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenze ist doch ein riesengroßer Schmäh! 14 600 € war sie bisher. Man vergisst aber, dass es einen 15-prozentigen Härteaus­gleich genau für diese betroffenen Familien gab. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das heißt, die Zuverdienstgrenze hatte einen Spielraum und wurde jetzt um exakt 590 € gesenkt, weil es keinen Härteausgleichsfonds und keinen Spiel­raum für diese Familien mehr gibt. Das ist wahr, das ist der Umfaller.

 


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