Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 147

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Frau Ministerin! Wir haben in Österreich jährlich 2 000 Fälle von Kinderschänderei – die Dunkelziffer liegt wesentlich höher, nämlich bei rund 10 000 Fällen, wie die Exper­ten bereits festgestellt haben. Fast täglich lesen wir von solchen Taten, und fast täglich schütteln wir den Kopf über zu milde Urteile, bedingte Strafen oder auch nur Strafen von ein paar Monaten, die solchen Straftätern letztlich „umgehängt“ werden.

Warum ist das der Fall, Frau Ministerin? – Weil wir keine Mindeststrafen haben bei all diesen Deliktfällen, und wenn, dann nur ein paar Monate. Wir müssen klare Signale ge­gen Kindesmissbrauch setzen! Deswegen werden wir heute auch einen Initiativantrag einbringen, der die Anhebung sämtlicher Mindeststrafen bei Sexualstrafdelikten gegen Kinder auf zumindest zehn Jahre Haft vorsieht. Das ist gerecht und bringt auch einen Schutz für unsere Kinder, ist letztlich ein präventiver Vorgang, den wir durchsetzen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen aber darüber hinaus für alle Straftaten – ich sage bewusst: alle Straftaten –, die überhaupt mit Kindern in Zusammenhang stehen, den Strafrahmen verdoppeln, um auch hier ein klares Signal zu setzen.

Frau Ministerin Berger, ein unglaublicher Skandal ist derzeit – ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist und ob Sie das wissen –: Wir haben im Sexualbereich Strafdelikte wie zum Beispiel § 207 Sexueller Missbrauch von Unmündigen, aber auch § 202 Ge­schlechtliche Nötigung und § 92 Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Wissen Sie, was diese drei grausamen Straftatsdelikte ver­bindet? – Alle drei haben bei Todesfolge keine lebenslängliche Strafe zur Folge! Bei § 207 bis 15 Jahre, bei § 202 bis 15 Jahre, und bei § 92 gibt es für Quälen oder Ver­nachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen bis zum Tode überhaupt nur die Möglichkeit von maximal zehn Jahren Haft!

Es ist doch ein Skandal, dass bei uns Menschen umgebracht werden dürfen und der oder die Täter dafür nicht lebenslänglich hinter Gitter kommt! Dagegen muss man doch etwas tun! Und das verlangen wir, sehr geehrte Frau Ministerin Berger! (Beifall beim BZÖ.)

Daher wollen wir auch hier eine Strafverschärfung. Wir wollen, dass bei all diesen De­likten mit Todesfolge selbstverständlich lebenslänglich die Mindeststrafe sein muss, Frau Ministerin Berger! Das ist unsere Forderung, die wir erheben, um auch hier ein klares Signal zu setzen.

Zuletzt – ich habe es vorhin erwähnt – ist ein Freigänger in eine Schule gegangen und hat ein Mädchen vergewaltigt; ein besonders abscheuliches Delikt. Jetzt könnte ich Sie, Frau Ministerin, fragen: Wenn der Freigänger verurteilt wird, wann ungefähr wird er dann nach Ihrem Haftentlassungspaket wieder freikommen, wissen Sie das schon? Haben Sie das eigentlich schon ausgerechnet?

Oder: Sie haben gesagt, Sie wollen solch bedingt Entlassene künftig mit Fußfesseln versehen, weil das die Täter von der Tat abhält. – Glauben Sie, dass – ich hätte fast schon gesagt: dieses Element – dieser Mensch nicht in die Schule gegangen wäre, wenn er Fußfesseln getragen hätte? Glauben Sie ernsthaft, dass Sie damit einen Triebtäter überhaupt in die Schranken weisen können? Wie kommt es überhaupt dazu, Frau Ministerin, dass Ihnen, dem Justizressort, der Justizvollzugsanstalt, gar nicht be­kannt war, dass dieser Straftäter schon mehrfach – schon mehrfach!  wegen Sexual­delikten angezeigt wurde? Das hat man nicht gewusst, und deshalb hat man ihn letzt­lich bedingt entlassen. Das ist ein Justizskandal, wie er im Buch steht, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)

Ich frage mich wirklich: Haben Sie eigentlich schon überprüft, wie viele Sexualstraftäter derzeit aufgrund einer bedingten Haftentlassung herumlaufen oder in die bedingte


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite