Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 182

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gekommen ist, sondern dass sie weiterhin im Dienst sind und sogar ihre Geldstrafe auf jetzt nur mehr drei Monatsgehälter zurückgesetzt wurde. Das macht mir Angst, und das macht sehr vielen Leuten in der Bevölkerung Angst! Wenn Sie schon immer von der Bevölkerung reden – die Sie eigentlich mit Ihren wenigen Prozenten aus dem Süden gar nicht wirklich vertreten können –, dann sollten Sie auch solche Urteile kritisieren! (Beifall bei den Grünen.)

Ich höre auch nichts von Strafverschärfungen für Parlamentarier, die falsche Zeugen­aussagen tätigen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Herr Kollege, meinen Sie nicht, dass solche Volksvertreter ein bisschen genauer unter die Lupe genommen wer­den und nicht besondere Vorteilsregeln genießen sollten?

Ich bringe daher in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Gnade für Wirtshausraufer und Falschaussager

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Falle politisch motivierter Wirts­hausraufereien und Falschaussagen im Interesse des Ansehens der Politik dafür Sor­ge zu tragen, dass Täter mit politischen Ämtern nicht besser behandelt werden als Nicht-Politiker.

*****

Wenn Sie schon immer von der Bevölkerung reden: Ich glaube, dass ein großer Anteil der Bevölkerung dem zustimmen würde, und ich hoffe, dass auch Sie dem zustim­men! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

17.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Zinggl, Freundinnen und Freunde betreffend keine Gnade für Wirtshausraufer und Falschaussager

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Westenthaler betreffend

„Keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen“

Begründung:

Ein Vorfall am Abend der letzten Nationalratswahl konnte dem Ansehen des National­rats nur mangels Ansehen des tätlich gewordenen Abgeordneten keinen Schaden zu­fügen.

 


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