Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 185

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und Schuld dafür trägt eben auch dieser gelockerte Strafvollzug, den wir nicht haben wollen! Deswegen haben wir das kritisiert! Deswegen wollen wir, dass Sie hier schärfer hineinfahren. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin Berger glaubt allen Ernstes, dass die Rückfallquote 1 : 100 beträgt. Ich weiß nicht, wer Ihnen das sagt! Wer behauptet das? Ich möchte gerne die Quelle wis­sen! Wer ist so naiv, das zu glauben? Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht die Behauptung, dass einer von hundert rückfällig wird?

Ein Vergleich dazu: Die Berliner Charité sagt, dass es eine 80-prozentige Rückfalls­quote gibt: Der sächsische Justizminister Mackenroth sagt, dass die Hälfte der entlas­senen Sexualstraftäter in den ersten fünf Jahren nach ihrer Entlassung und mit länge­ren Rückfallsrisikozeiten weitere 35 bis 45 Prozent erneut verurteilt werden. Die Medi­zinzeitschrift des Springer Verlages spricht von einer Rückfallsquote von bis zu 70 Pro­zent. – In Anbetracht dessen frage ich Sie, Frau Ministerin: Wie kommen Sie auf die Behauptung, dass nur einer von hundert rückfällig wird?

Ich zitiere jetzt jemanden, den Sie kennen, nämlich den ehemaligen Bundeskanzler Schröder, SPD, der in seiner Amtszeit Folgendes sagte:

Was die Behandlung von Sexualstraftätern betrifft, komme ich mehr und mehr zu der Auffassung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergehen, nicht therapierbar sind. Deshalb kann es nur eine Lösung geben: Wegschließen, und zwar für immer. – Zitatende.

Das sagt Sozialdemokrat Schröder, Herr Kollege Cap! Ihn sollten Sie sich zum Vorbild nehmen! Das Sicherste, um Menschen vor Rückfällen zu schützen, ist nämlich, diese Täter ein für allemal wegzusperren und sie nie wieder auf die Gesellschaft loszulassen. Das ist unsere Forderung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Ministerin, da kann man nicht damit argumentieren, dass einer von hundert rück­fällig wird, und auch nicht damit, dass 10, 20, 30, 40 oder 50 Prozent rückfällig werden. Wenn nämlich auch nur einer von hundert rückfällig wird, dann haben wir hier eine Ver­fehlung begangen, denn dann wurde wieder ein Kind von einem solchen Menschen misshandelt, und daher sprechen wir uns ganz massiv dagegen aus.

Sie sagen, 1 368 Häftlinge wurden in diesen paar Monaten, in denen die Frau Ministe­rin im Amt ist, vorzeitig entlassen. 1 368 ist eine beachtliche Zahl! Außerdem sagen Sie, dass Sie wissen, dass nur einer von hundert rückfällig wird. Dazu sagen Sie uns aber, dass Sie leider noch nicht wissen, wie viele davon Sexualstraftäter sind. –

Frau Ministerin! Es laufen offensichtlich aufgrund Ihres gelockerten Strafvollzuges ver­urteilte Sexualstraftäter, die vorzeitig entlassen worden sind, frei herum. Und Sie sitzen seelenruhig da und sagen, dass Sie mir die Zahlen nachliefern! Das ist doch ein Skan­dal! Diese Leute gehören eingesperrt und dürfen nicht freigelassen werden, so dass sie dann frei herumlaufen. Wie können Sie überhaupt eine solche Antwort geben? Das ist mir wirklich ein Rätsel! (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt: Asylanten. – Sie sagen, Sie wissen nicht, wie viele von den ausländi­schen Hafteinsitzenden Asylanten sind. Da haben wir das nächste Kommunikations­leck zwischen Innenministerium und Justizministerium! Was ist denn da dabei, Frau Ministerin, wenn Sie sich mit Ihren Ressortkollegen zusammensetzen und jene auslän­dischen Straftäter durch die Asylwerberkartei schleusen? Dann wissen Sie nämlich mit einem Knopfdruck, wie viele Asylwerber, für die ein Asylverfahren anhängig ist, straf­rechtlich verurteilt im Gefängnis sitzen. Nichts anderes wollten wir wissen. Die gehören auch bestraft, und diese Zahl ist relativ leicht eruierbar.

 


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