dere Zahl bezogen. Bei denen, die bereits als Sexualstraftäter bei uns im Strafvollzug sind, die wir in Therapie nehmen können, liegt die Rückfallsrate derzeit bei 5 Prozent. Die Zahlen, die Sie genannt haben, bezogen sich auf untherapierte Sexualstraftäter. Eine hohe Zahl an nicht-therapierten Sexualstraftätern ist natürlich ein großes Problem. Wir müssen die Therapien in diesem Bereich ausbauen, wir brauchen mehr Kapazitäten, weil das die einzige Möglichkeit ist, die Rückfallszahlen hier zurückzudrängen.
Ich verwahre mich auch gegen wirklich falsche Unterstellungen, denn was Sie zum Suchtmittelgesetz gesagt haben, ist schlichtweg falsch. Ich kann nur bitten, sich genau die Systematik anzuschauen. Wir haben sogar einiges an Verschärfungen in diesem neuen Entwurf zum Suchtmittelgesetz; ich bitte hier wirklich, nicht falsche Tatsachen zu verbreiten.
Zur Frage der nicht aufenthaltsverfestigten Ausländer, die im österreichischen Vollzug sind, weil hier die vorgeschlagenen Maßnahmen kritisiert wurden: Ich bitte alle, die glauben, dass das nicht vollziehbar ist, zu berücksichtigen, dass wir mittlerweile schengenweite Aufenthaltsverbote haben, dass wir gemeinsame Grenzkontrollen haben, wo diese Aufenthaltsverbote auch kontrolliert werden, dass wir jetzt schon Fingerabdrücke weitgehend einsetzen, sodass wir dieses Problem von falschen Papieren zunehmend weniger haben. Also ich bitte, diese Fakten in der Debatte zu diesem Thema mit zu berücksichtigen.
Zur Frage der weiteren Vorgangsweise zur Verringerung von Sexualstraftaten. Ich darf in diesem Zusammenhang ebenfalls einige Zahlen nennen, damit auch diesbezüglich nichts Falsches verbreitet wird.
Die Zahl der Verurteilungen ist leicht rückläufig: Wir hatten, alle Sexualstraftaten gesehen, im Jahr 2005 679 Verurteilungen und im Jahr 2006 570 Verurteilungen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viel waren denn gar nicht angezeigt? Wissen Sie, wie viele gar nicht angezeigt werden? 10 000!) Wir wissen, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist, und werden uns natürlich weiter bemühen, gerade auch durch die Stärkung der Opfer die Anzeigebereitschaft zu steigern. Das ist ja für die Familien nicht lustig – ich bitte Sie wirklich, das zu berücksichtigen –, wenn ein Mädchen den eigenen Vater bei der Polizei anzeigt. Das ist die wahrscheinlichste und die häufigste Konstellation, dass der Täter der eigene Vater, der Stiefvater et cetera ist, und ich bitte Sie, diesen Umstand mit zu berücksichtigen, wenn wir über geeignete Maßnahmen nachdenken.
Wir bemühen uns, noch mehr zu tun; deshalb ist es ein gemeinsames Anliegen von Kollegen Platter und mir, die verschiedensten Vorschläge, die es gibt, etwa die Sexualstraftäterdatei – wir schauen uns jetzt auch noch einmal an, was es in der Bundesrepublik Deutschland alles an zusätzlichen Regelungen gibt –, in ein gemeinsames Konzept zu gießen. Es war auch mein Vorschlag, nicht nur an Berufsverbote zu denken, sondern auch die ehrenamtliche Tätigkeit hier mit einzubeziehen. Wir werden eben, wie bereits gesagt, mit Ende Oktober hier einen Vorschlag machen.
Was die Strafrahmen anlangt – das habe ich vorweg schon gesagt –: Wir haben den Auftrag dieses Hauses, bis Ende des Jahres die Auswirkungen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2004 zu evaluieren, zu schauen, in welchem Ausmaß die Gerichte von den damaligen Änderungen Gebrauch gemacht haben, und auf dieser Grundlage werden wir dann die Debatte über neu zu treffende Maßnahmen weiterführen.
Bei der Opferhilfe möchte ich noch darauf hinweisen, dass mir das wirklich ein großes Anliegen ist. Wir setzen auf alles, was es an juristischer Prozessbegleitung, an psychosozialer Prozessbegleitung gibt. Wir bauen die schonende Einvernahme aus, es wird sie nicht nur bei Sexualstraftaten, sondern bei allen Gewalttaten, wo das Opfer besonders schonend zu behandeln ist, geben. Ich kann darauf verweisen, dass die Mittel, die
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