Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 232

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bis heute hat es diese Bundesregierung nicht geschafft, eine Initiative zu starten, um Patente auf Leben wirksam zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Im Regierungsübereinkommen steht klar das Bekenntnis zur gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Perspektive ist auch, Patente auf Leben sicher zu verhindern.

Wir kennen natürlich die Rechtslage. Die Rechtslage ist dadurch gekennzeichnet, dass wir auf europäischer Ebene die EU-Biopatent-Richtlinie haben. Diese wurde unter der alten Regierung mit Juni 2005 beinahe eins zu eins in Österreich umgesetzt. Und es wurde dort verabsäumt, Kollege Stummvoll (Abg. Dr. Stummvoll: Dass Sie es richtig formulieren!), statt dem absoluten Stoffschutz einen zweckgebundenen Stoffschutz zu implementieren. Das wäre zumindest im Rahmen der europäischen Richtlinie möglich gewesen. Nicht einmal diesen Rahmen, diesen Spielraum hat man damals ausge­schöpft.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, ich erinnere daran: Ihre Kollegin Ulli Sima, heute Stadträtin in Wien, hat sich damals und auch heute massiv für die gentechnik­freie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion eingesetzt und auch vor diesem Pa­tentrecht gewarnt, wie es derzeit auf europäischer Ebene festgeschrieben ist.

Was haben Sie bisher unternommen, um hier eine Initiative zu starten? – Gar nichts! Der schwerste Mangel der EU-Regelung ist letztlich die fehlende Abgrenzung zur be-lebten Natur. Frau Staatssekretärin! Das ist eine Kernfrage, wo sich die europäische Bevölkerung, die Menschen in Europa deswegen Sorgen machen, weil sie befürchten, dass Eingriffe passieren, die dann von großen multinationalen Konzernen, und da gibt es schon genug Beispiele, massiv ausgenutzt werden, gegen die Interessen der Kon­sumentinnen und Konsumenten, gegen die Interessen der Bäuerinnen und Bauern, die mit diesen Produkten, wie Saatgut oder Tieren, umgehen.

Ich möchte Ihnen gerne auch darlegen, wo dieses Problem im Rahmen der österreichi­schen Umsetzung im Patentgesetz liegt. Ich nehme ein Zitat heraus: § 1: „biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war“ – auch wenn es in der Natur schon vorhanden war! –, ist patentierbar. Das steht im österrei­chischen Patentgesetz, und das würde bedeuten, ganz konkret, dass zum Beispiel auch natürlich vorhandene Gene für Zucker aus der Zuckerrübe oder für Fettgehalt in der Sonnenblume oder für die ätherischen Öle in der Pfefferminze patentierbar sind. Und das ist aus unserer Sicht absolut abzulehnen.

Genauso besteht die Möglichkeit, Pflanzenarten in Summe zu patentieren, nicht einzel­ne Sorten, diese können nicht patentiert werden, aber gesamte Artenspektren können patentiert werden, und das lehnen wir massiv ab. Genauso können auch die Produkte, die mit diesen Pflanzen weitergezüchtet werden, oder müssen diese Produkte der Li­zenz unterliegen, und es müssen somit sozusagen Lizenzgebühren abgeführt werden.

Schauen Sie, auf europäischer Ebene gibt es dazu eine Reihe von Patenten, ich könn­te Ihnen eine Summe aufzählen, Patente von den Firmen Monsanto, Pioneer Hi-Bred, eine Tochter von einem der größten Chemiekonzerne, von DuPont. Es gibt sogar ein Patent der australischen Firma Amrad. Diese hat ein Patent auf die Herstellung eines nichthumanen schimären Tieres, das bedeutet, es stammt aus einer Kreuzung eines Lebewesens von menschlichen und tierischen Genen. Auf dieses Produkt besteht auch ein Patentschutz auf europäischer Ebene.

Sie sehen, hier besteht entschieden Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Grund, diese Novelle zum Patentgesetz abzu­lehnen, ist auch, dass das Biopatent Monitoring Komitee, das 1998 eingerichtet wurde


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