muss sagen, dass diese Zusammenarbeit in hervorragender Art und Weise funktioniert. (Allgemeiner Beifall.)
Es freut mich in diesem Zusammenhang, dass gerade die Neufassung dieses Einkommensberichtes von Ihnen so positiv aufgenommen worden ist, nämlich in die Blickrichtung, dass er lesefreundlicher geworden ist. Sie wissen, dass der alte Einkommensbericht zwei Seiten Executive Summary gehabt hat; mittlerweile sind daraus 25 Seiten geworden.
Es ist eine vertiefte Betrachtung durchgeführt worden, wo es den öffentlichen Bereich betrifft, die Privatwirtschaft. Es sind die Unternehmenseinkünfte besser dargestellt worden, indem auch die Unternehmensregister mit einbezogen worden sind. Sie finden in diesem Einkommensbericht inflationsbereinigte Einkommen. Es ist auch der Pensionistenhaushaltsindex mit ausgeführt worden ist. Das heißt, dieser Bereich stellt wirklich eine Grundlage dar, aus der man sehr viel ableiten kann. Sie finden darin auch eine Darstellung, wie die Einkommensverhältnisse beziehungsweise Einkommenszuwächse im oberen Einkommenssegment erfolgt sind und wie sich im unteren Einkommensbereich die Einkommen entwickelt haben.
Das ist sicher eine Grundlage dafür, in welche Richtung die Politik anzusetzen hat. Und in diese Richtung wird auch der Rechnungshof weitergehen, wenn es darum geht, eine Unterlage zu liefern, aus welcher man ableiten kann, ob das Einkommen so verteilt ist, dass tatsächlich daraus die Kaufkraft im Inland gestärkt werden kann.
Wir werden gemäß den Anregungen, die wir im Rechnungshofausschuss erhalten haben, daran arbeiten, diesen Einkommensbericht noch weiter zu vertiefen. Das heißt, Sie werden im nächsten Einkommensbericht auch eine Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede und auch eine Analyse im Bereich der Selbständigen finden, zumal das, wie gesagt, auch einer der Punkte war, die im Rechnungshofausschuss verstärkt angesprochen worden sind.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass der Rechnungshof derzeit an und für sich drei Berichte zu erstellen hätte. Der eine Bericht ist nach Artikel 121 Abs. 4 zu erstellen, wo die durchschnittlichen Einkommen von Vorständen, Aufsichtsräten und sonstigen Beschäftigten von Unternehmen bekanntzugeben sind, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Diesen Bericht bekommen Sie im Dezember dieses Jahres.
Der Bericht, bei welchem es darum geht, personenbezogene Einkommen bekannt zu geben, die man von Rechtsträgern bekommt, die auch der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, kann nicht vorgelegt werden, weil dies dem Datenschutzgesetz nicht entsprechen würde.
In dem Bericht, der heute vorliegt – § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes –, ist eindeutig festgelegt, dass da die durchschnittlichen Einkommen bekannt zu geben sind, aber eben nicht das, was der Abgeordnete Rossmann angesprochen hat, nämlich dass eine Vermögensbilanz gemacht wird, dass die Haushaltseinkommen dargestellt werden oder dass, wie Herr Abgeordneter Bucher vorhin dargestellt hat, auch ein Stundensatz angeführt wird. Das wären Ersuchen beziehungsweise Anregungen Ihrerseits, die Sie allenfalls im Rahmen einer Gesetzesänderung aufnehmen müssten. Der Rechnungshof würde diesfalls diesem Ihrem Ersuchen sehr gerne nachkommen. Derzeit ist es aber gesetzlich nicht möglich.
Ich bedanke mich noch einmal für die eingehende Diskussion, auch für jene in den letzten Monaten, und hoffe, dass dieser Bericht doch dazu beiträgt, dass er die richtigen Anregungen gibt, damit die Politik die richtigen Maßnahmen setzen kann. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
22.21
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