Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 294

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gehen kann, dass derjenige, der Zoll zahlt, auch in dem betreffenden Staat oder Mit­gliedstaat einen Wohnsitz beziehungsweise seine Betriebsstätte hat. Deshalb erfolgt auch hier keine Zuordnung. (Staatssekretär Dr. Matznetter: So ist es!)

Ein weiterer Punkt, der noch anzuführen ist, ist der, dass die Verwaltung nicht unmittel­bar dem Nationalstaat zugeordnet werden kann. Das heißt, die Verwaltungskosten werden nach einem bestimmten Schlüssel den einzelnen Mitgliedstaaten zugeordnet.

Ein Punkt aber, der uns betrifft und in dem wir mehr Transparenz schaffen könnten, wäre der, dass alle EU-Einnahmen, die von Österreich zu finanzieren sind, die so ge­nannten Rückflüsse, bei uns nach der Brutto-Vorfinanzierung ins Budget aufgenom­men werden, aber nicht projektbezogen aufgenommen werden. Das heißt, dass es hier an Transparenz mangelt. Wir haben darüber schon mit Finanzminister Grasser bei der Behandlung des Bundesrechnungsabschlusses 2004 eine Diskussion gehabt, in der auch das Finanzministerium bekundet hat, in die Richtung zu gehen, dass die Mittel in Zukunft projektbezogen verbucht werden und nicht so, dass eine Brutto-Vorfinanzie­rung stattfindet, worunter eben die Transparenz zu leiden hat.

Ein Punkt, der angesprochen worden ist, ist die Kontrolle. Seit dem Jahr 1994 war der Europäische Rechnungshof nicht in der Lage, einen uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk abzugeben, das heißt, eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erstellen, weil eben immer wieder Schwachstellen, Probleme, Missmanagement in verschie­densten Bereichen vorgelegen sind. Der einzige Bereich, der derzeit als positiv er­achtet wird, ist ein Bereich der Landwirtschaft, sofern die Mittel über das so genannte InVeKoS, das integrierte Kontrollsystem, abgewickelt werden. Ansonsten haben im Strukturfonds, auch in anderen Bereichen der Landwirtschaftsförderungen die internen und externen Politikbereiche Probleme bei der Darstellung, der Transparenz und der Verwendung der EU-Mittel.

Es geht darum – und da ersuche ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, da­rauf Rücksicht zu nehmen –, was derzeit die EU betrifft, was die Kontrolle der EU-Mittel betrifft, dass die EU verstärkt in die Richtung geht, auch die nationalen Parlamente, auch die Mitgliedstaaten verstärkt in die EU-Mittelkontrolle mit einzubeziehen, und zwar in der Form, dass man versucht, die Verantwortung, die nach Art. 274 des EG-Vertrages der Kommission zukommt, verstärkt auf die Mitgliedstaaten zu verlagern, in der Weise, dass man nationale Erklärungen haben möchte, nämlich Ex-post-Erklärun­gen und Ex-ante-Erklärungen, die besagen, dass der Mitgliedstaat – sprich der Finanz­minister – bestätigt, dass die Kontrollsysteme funktionieren und dass damit gewährleis­tet ist, dass auch die EU-Vorschriften eingehalten werden.

Das ist also eine politische Erklärung. Es hat aber keinen kontrollpolitischen Mehrwert und führt in die Richtung, dass eben Verantwortung in den Mitgliedstaat verschoben wird und dass es sicherlich nicht das mit sich bringt, was Sie, Frau Staatssekretärin, angesprochen haben, nämlich einen kontrollpolitischen Mehrwert. Hier wäre also auch Ihr Zutun erforderlich, dass die Maßnahmen, die im ECOFIN bereits vor zwei Jahren angegangen worden sind, fortgeschrieben werden, dass man in die Richtung verstärk­ter Mittelkontrolle und Effizienzkontrolle geht und dass man in Bezug auf EU-Mittel nicht nur Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, sondern verstärkt auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführt.

Es ist notwendig, dass man in dem Bereich weiß, wer Fehler macht, welche Fehler be­gangen werden und wie man Fehler vermeiden kann. Das können Sie aber mit einer reinen Finanzprüfung nicht durchführen. Aus dem Grund wäre es zweckmäßig, auch den Weg von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu gehen. Es wäre erforderlich, in gewissen Bereichen die EU-Vorschriften zu vereinfachen, und zwar in der Hinsicht, dass Miss­verständnisse und auch Missauslegungen vermieden werden. Es wäre auch erforder-


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