Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 314

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Ein attraktives Abkommen unterstützt nicht nur die Exportwirtschaft, sondern stärkt auch Österreich als Wirtschaftsstandort für Betriebsansiedlungen. Damit verbunden ist natürlich das Zufließen von Kapital und Technologie aus dem Ausland. Verbesserun­gen des Wirtschaftsstandortes Österreich sind auch ein Beitrag zur Arbeitsplatzsiche­rung.

Mit einem solchen Abkommen muss gewährleistet sein, dass eine Umgehung von Steuern nicht möglich ist. Die Rechtssicherheit ist ein weiterer wichtiger Punkt für ein derartiges Abkommen. Der Inhalt muss für Steuerpflichtige und deren BeraterInnen wie auch für die Finanzverwaltungen beider Staaten klar und deutlich erkennbar sein.

Österreich hat noch einen Nachholbedarf an Doppelbesteuerungsabkommen mit ande­ren Ländern. Im Jahr 1997 wurden die Verhandlungen mit Dänemark aufgenommen und konnten nun nach einer längeren Verhandlungspause erfolgreich abgeschlossen werden. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Im Fall von Mazedonien besteht derzeit noch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Hier soll im Wesentlichen der Aufbau beziehungsweise die Vertiefung der wirtschaftli­chen Beziehungen zwischen Österreich und Mazedonien erfolgen. Das bedeutet auch, dass Steuerhinterziehung in einem der beiden Partnerländer vermieden werden soll. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Mit Israel erfolgt eine Vertragsänderung des bereits bestehenden Doppelbesteuerungs­abkommens betreffend die Begünstigungen für KünstlerInnen und SportlerInnen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Unternehmensförderung, eine Unterbindung von illegalen Gestaltungen sowie die Herstellung von optimaler Rechtssicherheit sind die große Herausforderung für alle Doppelbesteuerungsabkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen mit dem Königreich Dä­nemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Pro­tokoll, in 200 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen zur Abänderung des Ab­kommens mit dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 201 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen mit der Republik Mazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steu-


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