Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 323

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Ich appelliere an die SPÖ oder zumindest noch an einen Teil der SPÖ, der sich daran erinnern kann, wie das zustande gekommen ist, dieses Begehren letztlich mitzutragen, nämlich Herrn Westenthaler einer Strafverfolgung beziehungsweise einer Auslieferung zuzuführen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

0.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Mir liegt nunmehr ein Antrag des Herrn Abge­ordneten Öllinger auf getrennte Abstimmung zum Bericht des Immunitätsausschusses hinsichtlich des Verfahrens falsche Zeugenaussage und des Verfahrens Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor.

Ich unterbreche kurzfristig die Sitzung. Wir werden das geschäftsordnungsgemäß klä­ren, damit wir die Abstimmung richtig durchführen können.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 0.34 Uhr unterbrochen und um 0.35 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger (das Glockenzeichen gebend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen, da niemand mehr zu Wort gemeldet und die Debatte geschlossen ist, zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 226 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Wes­tenthaler wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass 1. im Faktum des Verdachts der falschen Beweisaussage gemäß § 288 Abs. 1 StGB kein Zusammen­hang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Wes­tenthaler besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem ersten Faktum abschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den zweiten Punkt, dass 2. im Faktum des Verdachts der versuchten Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt und der verbote­nen Intervention gemäß §§ 12, 15, 302 Abs. 1 und 308 StGB – ratione temporis – ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht; daher wird diesbe­züglich einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem zweiten Punkt des Antrags anschlie­ßen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenom­men.

00.37.4924. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Ge­setz 1992, BGBl. Nr. 376, geändert wird (335/A)

 


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