Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 45

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Wir stehen zu diesem Fremdenrecht, wir haben es gemeinsam mit der SPÖ beschlos­sen. Es freut mich auch, dass Herr Kollege Parnigoni auch heute hier noch einmal gesagt hat, dass er dazu steht und dass auch seine Partei dazu steht. Man muss ganz klar sagen, dass der Herr Innenminister von einer Senkung des Asylmissbrauches ge­sprochen hat. Natürlich wird es auch weniger Anträge geben, weil sich dann ja viele überlegen, ob sie als Wirtschaftsflüchtlinge hier um Asyl ansuchen oder ob sie nicht um Zuwanderung ansuchen. Das steht ja auch jedem frei. Und da kann Österreich ja dann auch entscheiden, ob das gewährt wird. Und die Verfahren, über die wir heute spre­chen und schon vor einem Monat bei der Sondersitzung gesprochen haben, sind ja solche, die aufgrund der alten Gesetzeslage noch immer wie ein Rucksack auf unse­rem Innenminister lasten.

Man muss halt schon bedenken, dass es eben gerade aufgrund des Fremden­rechts 2005, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, jetzt ganz einfach viel schnel­lere Verfahren gibt. Das ist klar, und das muss man halt auch sagen.

Und eines ist bitte auch klar: Wenn jemand den Negativbescheid bekommen hat, wenn jemand nach zwölf Monaten schon weiß, dass er kein Asylrecht hat, dass er keinen Asylgrund gehabt hat, wenn er dann auch noch alle Höchstgerichte anruft, Berufungen macht und alle Instanzen durchgeht, alles, was möglich ist oder was aufgrund der
alten Gesetzeslage möglich war, und das Verfahren selbst verschleppt – ja bitte, dann kann man sich jetzt nicht auf das geltende Fremdenrecht ausreden und dieses aktuelle Fremdenrecht kritisieren!

Ein generelles Bleiberecht, wie gesagt, kann es nicht geben. Auch der Verfassungs­gerichtshof hat gesagt, dass es auch nicht an einer gewissen Zeitgrenze festgemacht werden kann. Es kann jemand fünf Jahre hier sein und abgeschoben werden, und es kann verfassungskonform sein, und es kann jemand elf Jahre da sein, und er kann nicht hierbleiben, sondern wird auch abgeschoben. Das ist eben so. Und man muss eben, und dazu stehen wir und auch der Innenminister, jedes einzelne Verfahren, jeden einzelnen Fall prüfen.

Die Grünen müssen sich schon auch dazu bekennen – Herr Professor Van der Bellen hat es heute ganz leise gesagt –, dass es kein Bleiberecht für Straffällige geben darf. Dazu müssen Sie auch stehen, weil sonst wären Sie nicht einer von 183, die auch das Gesetz zu vertreten haben.

Es als „dumm“ zu bezeichnen, Herr Kollege Van der Bellen, und wirtschaftspolitisch „blöd“ zu finden, wenn eine Familie abgeschoben wird: Wenn ein Vater, der Verantwor­tung tragen sollte für eine Familie, der durch Schlepperbanden die Familie hergeholt hat, der gewusst hat, dass er nicht bleiben kann, der durch Organisationen sein Ver­fahren verschleppt hat, dann ist es Ihrer doch nicht würdig, eine Abschiebung als „dumm“ zu bezeichnen! Er hätte ja auch als Zuwanderer kommen können. Er hätte ja nicht als Asylwerber kommen müssen, wenn er weiß, dass er keinen Grund hat!

Folgendes muss man halt schon auch sagen: Wenn jemand durch Schlepper kommt, illegal im Land ist, keinen Asylgrund hat und daher kein Asyl bekommt, wenn jemand alle Gerichte, alle Instanzen beschäftigt und plötzlich nach sechs Jahren mit dem Blei­berecht belohnt werden soll – bitte, das wird es nicht geben! Mit uns wird es das nicht geben und Gott sei Dank mit unserem Innenminister Platter auch nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt die Frau Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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