Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 63

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Faktum ist: Während wir in Österreich auf der Medizin-Universität Wien im Jahr 2003 noch 1 316 Studienanfänger aus Österreich hatten (Abg. Dr. Brinek: Wie viele haben abgeschlossen?), und zwar vor dem EuGH-Urteil, haben wir dort heute 588. (Abg. Strache: Das ist eine Chuzpe!) Und während wir in Graz im Jahr 2003 noch 598 Stu­dienanfänger aus Österreich hatten, haben wir heute, im Jahr 2006, 70 Österreicher. (Abg. Strache: Das ist unfassbar!) Während wir in Innsbruck im Jahre 2003 noch 501 Beginner hatten, haben wir heute 205.

Wer wird durch diese Quote, die normiert wurde, vom Studium abgehalten? – Österrei­cher! Nämlich pro Jahr im Durchschnitt 1 800 Österreicher, die nicht mehr das studie­ren können, was sie wollen, weil die Matura nicht mehr die alleinige Voraussetzungs­hürde ist, um studieren zu können. – Das ist Faktum!

Hatten wir im Jahre 2003 noch 2 923 Erstinskribenten auf allen medizinischen Univer­sitäten, sind es seit dem Jahr 2006 1 363, und davon sind nur mehr knapp drei Viertel Österreicher. Das heißt, im Wesentlichen werden Österreicher und Österreicherinnen vom Studium abgehalten, nämlich vom Studium der Studienrichtung, die sie wählen wollen! (Beifall bei der FPÖ.)

Da nützt es auch nichts, wenn man dann koalitionär vereinbart, dass man jedes Jahr 50 oder vielleicht 60 zusätzliche Plätze schaffen will. – Wenn wir diese mathematische Formel anwenden, haben wir erst in 27 Jahren den Stand an Studierenden aus Öster­reich erreicht, den wir im Jahre 2002 hatten. (Abg. Dr. Brinek: Aber nicht einmal ...!) – Ein Programm mit einer Laufzeit von 27 Jahren brauchen Sie den Studierenden nicht vorzulegen! In Wirklichkeit ist das ein Studienabhaltungsprogramm, was Sie hier inszenieren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Nein!)

Wer legt denn diese Quote fest? Warum gerade 1 360 oder 1 370, warum nicht 2 900? – Alle Herren, die heute darüber entscheiden, ob es eine solche Quote gibt – Rektoren, Vizerektoren, Ärztekämmerer et cetera –, haben zu einer Zeit studiert, als 3 000 Studienanfänger pro Jahr an medizinischen Universitäten der Normalfall waren. (Abg. Broukal: Wie viele haben fertig gemacht?! Und wie viele haben ihr Studium be­endet?!) – Und sind diese schlecht ausgebildet? Haben wir jetzt Angst vor diesen in Wirklichkeit schlecht ausgebildeten Ärzten, die heute unsere Studenten unterrichten?

Und dann sagt der Herr Minister noch – und das war verräterisch –, es wird am Bedarf der Zukunft gemessen, und er sagt auch, wenn sich in absehbarer Zukunft herausstel­len sollte, dass der Bedarf größer ist, als wir angenommen haben, dann werden wir selbstverständlich Studienplätze für Österreicher und auch für andere schaffen. (Abg. Dr. Brinek: Na ja, sicher! Alles andere wäre ja ...!) – Dann geht es plötzlich?!

Wer legt den Bedarf fest? – Die Taxler hatten das in der Verfassung festgeschrieben, und Bedarfsprüfungen sind vom Verfassungsgerichtshof immer gekippt worden. Hier wird argumentativ eine Bedarfsprüfung für eine Verordnung herangezogen, die dann an den Universitäten vollzogen wird. Die Herren Rektoren und Vizerektoren, die eine derartige Beschränkung der Studentenzahlen ab dem Jahr 2003 vorgenommen haben, sind diejenigen, die die Autonomie, die ihnen gegeben wurde, zu Lasten der Österrei­cher missbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.) In Wirklichkeit missbrauchen sie die ihnen gegebene Autonomie, und der Gesetzgeber ist aufgerufen, diesem Treiben einen Rie­gel vorzuschieben. Das muss so sein! (Abg. Dr. Brinek: Das finde ich ungeheuerlich! Missbrauch vorzuwerfen, das finde ich ungeheuerlich!)

Selbstverständlich ist das Missbrauch, wenn es bis zum Jahr 2002 jedes Jahr 2 900 neu beginnende Studierende gegeben hat, und plötzlich sagt man, 1 350 sind genug, und der Bedarf wird daran gemessen, wie viele Ärzte wir haben. Werden Sie in Zukunft den Bedarf messen, wie viele Juristen das Land braucht? Werden Sie in Zu­kunft den Bedarf messen, wie viele Philosophen das Land braucht? Werden Sie in Zu-


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