Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 149

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Krankenkassen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur dringendst notwendigen Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenkassen bis 31.3.2008 folgende Maßnahmen zu set­zen:

1. Der österreichischen Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Kranken­versicherung, ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten.

2. Die Aufwendungen für Krankengeld von LeistungsbezieherInnen aus der gesetzli­chen Arbeitslosenversicherung sind den Kassen voll zu ersetzen.

3. Eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit die Abkehr von deren ausschließlichen Bindung an Löhne und Gehälter soll vor­genommen werden.

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Damit ist es nicht so, Herr Kollege Donabauer, dass wir nur kritisieren würden und kei­ne Vorschläge bringen. Hier ist der Vorschlag.

Ich bringe einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richt­sätze nach § 293 (1) lit. a ASVG (Ausgleichszulagen-Richtsätze) auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, mit dem die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 lit. a ASVG der aktuellen Armutsge­fährdungsschwelle nach EU-SILC angepasst werden.

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Dabei geht es schlicht und einfach darum, dass die Anhebung der Ausgleichszulage, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wurde, noch immer unter dem Armuts­schwellenwert liegt.

Zuletzt bringe ich einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz zur An-


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