Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 198

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Zur Frage 10:

Der Klimaschutzbeauftragte Andreas Wabl hat auf das enorme CO2-Einsparungspoten­zial im Bereich der Raumwärme hingewiesen. Wir haben uns im Rahmen der Finanz­ausgleichsverhandlungen darauf geeinigt, bis Sommer 2008 eine Artikel-15a-Vereinba­rung zur Zweckwidmung der Wohnbauförderung für den Klimaschutz zu verabschie­den. Ich glaube, wir sollten diese Verhandlungen so schnell wie möglich abschließen und, wie bereits berichtet, sind wir dabei auf gutem Weg.

Zur Frage 11:

Eines vorweg: Ich bin für eine optimale Einsetzung der zur Verfügung stehenden finan­ziellen Mittel. Unsere zwei zentralen Ansätze bei der Novellierung des Ökostromgeset­zes sind Energieeffizienz und, wie im Ministerratsvortrag vom 11. Juli 2007 vereinbart, Verteilungsgerechtigkeit. Das heißt, die Haushalte sollen nicht zusätzlich belastet wer­den.

Zur Verteilungsgerechtigkeit: Im Ministerratsvortrag von Eisenstadt in diesem Jahr steht, dass der weitere kontinuierliche Ausbau von Ökostrom unter Berücksichtigung der Aufbringungsverteilung – Konsumenten, Gewerbe, Industrie – gewährleistet wer­den soll. Wir sind daher für die Beibehaltung der Zählpunktpauschale. Die Deckelung von 17 Millionen € – das heißt, jährlich zusätzlicher Förderung zu den 300 Millionen € jährlicher Dauerförderung – muss sicherlich angehoben werden. Der Deckel soll nicht verhindern, dass eine effiziente Anlage nicht gebaut werden kann, weil die Fördersum­me des Jahres bereits ausgeschöpft ist.

Zur Frage 12:

Ich halte die Ökologisierung der NoVA für einen weiteren Schritt in Richtung Ökologi­sierung des Steuersystems. Wichtig ist, dass die Mehreinnahmen ausschließlich in den Klima- und Energiefonds fließen. Wie hoch die Einnahmen sein werden, kann man der­zeit noch nicht abschätzen, da man den gewünschten Lenkungseffekt nicht kennt. Je höher der Lenkungseffekt, umso besser für die Umwelt, desto geringer die Einnahmen, die dem Klimafonds zur Verfügung stehen.

Zur Frage 13:

Zunächst ist festzuhalten, dass sich die EU im März 2007 über das Ziel von 5,75 Pro­zent Bioanteil bei fossilen Kraftstoffen bis 2010 hinaus das verbindliche Ziel gesetzt hat, in jedem Mitgliedstaat bis 2020 einen zehnprozentigen Anteil von Biokraftstoffen am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch in der EU zu errei­chen – vorausgesetzt, die Erzeugung ist nachhaltig. Biokraftstoffe der zweiten Genera­tion stehen zur Verfügung, und die Richtlinie über die Kraftstoffqualität wird entspre­chend geändert, damit geeignete Mischungsverhältnisse möglich werden.

Die Freisetzung von CO2 beim Verbrauch von Biotreibstoff, besonders Biodiesel ist deutlich geringer als beim fossilen Diesel. Es muss jedoch eine breitere Betrachtung angelegt werden. Auch bei Verdoppelung der Anbauflächen für Ölsaaten wäre die Europäische Union für die Erreichung ihrer Ziele auf die Einfuhr pflanzlicher Öle ange­wiesen. Dadurch werden Anreize geschaffen, vor allem in Südostasien sowie in Mittel- und Südamerika Anbauflächen für Energieträger zu nützen oder überhaupt erst zu schaffen. Bei den Biotreibstoffen kommt es für sich genommen zu einer Korrektur der Treibhausemissionen nach unten, allerdings ist die restliche Ökobilanz, nämlich im glo­balen Maßstab aufgrund von Brandrodungen, Monokulturen und exzessivem Dünge­mitteleinsatz bei den meisten in Frage kommenden Substanzen ungünstiger als bei fossilen Brennstoffen.

Hinzu kommen gravierende soziale Folgeschäden, vor allem in den ärmsten Teilen der Welt – nicht bei uns, aber in den ärmsten Teilen der Welt –, und die dadurch drama-


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