Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 261

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Wer glaubt, dass sich ab 1. Jänner 2008 irgendjemand noch legale Pflege leisten kann, wenn er zwei Personenbetreuerinnen anstellt, ist im Irrtum. Das sind wirklich nur mehr ganz, ganz wenige, die sich das leisten können: eben die, die das Glück haben, eine hohe Pension zu haben.

Ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel. Die Frau Berger ist eine von jenen, die nicht das Glück haben, eine hohe Pension zu haben; heuer beträgt Frau Bergers Netto-Pension 1 062 €, nächstes Jahr werden es 1080 € sein. Frau Berger hat 16 500 € für die Be­treuung im Jahr gezahlt; 10 300 € waren durch das Pflegegeld der Stufe 5 gedeckt; 6 200 € waren ihre eigene Leistung. Das heißt, Frau Berger hat im Monat 517 € von sich hernehmen müssen; von 1 062 € sind ihr also 545 € geblieben.

Frau Berger hat sich jetzt an einen Verein gewandt, der diese Frauen mehr oder weni­ger anstellt. Und jetzt kostet die Betreuung plötzlich 25 200 €; das verlangt diese Insti­tution. Auch wenn einige jetzt einen besonderen Augenaufschlag machen: Diese Insti­tution heißt Niederösterreichisches Hilfswerk! – 10 300 € sind durch das Pflegegeld ge­deckt, verbleibt ein Betrag von 14 900 €. Gleichzeitig aber verlangt das Niederösterrei­chische Hilfswerk 790 € an Vermittlungsentgelt und 90 € an Jahresbeitrag, und weiters kassiert diese Organisation 190 € im Monat pro Person, also 380 €, für Verwaltungs­aufwand, was immer das ist.

Faktum ist, die Frau Berger hat jetzt einen Eigenleistungsbeitrag von 1 315 € im Monat; 1 080 € bekommt sie aber nur. – Herr Minister, diese Frau hat jetzt – im Gegensatz zu vorher – ein Minus! Diese Frau kann auch nichts abschreiben. Und selbst dann, wenn sie etwas abschreiben könnte, hätte sie noch immer ein Minus. Diese Frau kann sich überlegen, ob sie jetzt plötzlich durch Zufall einen „Enkel“ in der Slowakei findet; manchmal kennt man ja seine Verwandtschaft nicht – und wenn sie Glück hat, findet sie zwei „Enkel“. Wenn das der Fall ist, kann Frau Berger zuhause bleiben und muss nicht ins Heim. Hat Frau Berger aber dieses Glück nicht, wird sie in ein Heim gehen müssen!

Wenn das, Herr Minister, ein Erfolg ist, wie Sie sagen, dann möchte ich an Ihrer Stelle diese Erfolge nicht haben. Das sind doch keine Erfolge, sondern Misserfolge! Herr Mi­nister, was mit dieser Regelung geschieht, ist nichts anderes, als dass Sie Menschen in Angst versetzen, dass Menschen nicht mehr wissen, wie es ab 1. Jänner 2008 wei­tergehen soll, und dass Sie damit eigentlich alle ins Kriminal stellen!

Jetzt noch etwas zu den Regressansprüchen. Jene Bundesländer, die Regress verlan­gen, sind so erfinderisch, dass jetzt eine Frau draufgekommen ist, dass sie einen Er­zeuger hat, der noch lebt. Sie wohnt in der Steiermark und er wohnt, glaube ich, in Vor­arlberg. Jetzt hat sie plötzlich eine Kostenbeteiligung für ihren Erzeuger bekommen, den sie gar nicht als Vater kennengelernt hat. So weit gehen die Regressansprüche an Angehörige.

Die Regressansprüche gehören beseitigt, Herr Minister, und zwar zur Gänze. Und die Einkommens- beziehungsweise Vermögensgrenze gehört ebenfalls beseitigt, denn es geht nicht an, dass man sich 7 000 € fürs Sterben aufheben darf, Herr Minister. Sonst bleibt ja nichts mehr übrig, denn wenn Sie beispielsweise eine Partie neue Hörgeräte brauchen, haben Sie bereits 6 000 € verbraucht. Sie haben die Möglichkeit, entweder im Alter nichts zu hören – oder das Begräbnis irgendjemand anderem umzuhängen. Aber mehr ist mit 7 000 € nicht drinnen.

Herr Minister, das ist eine Schande! Und wir brauchen diese Vermögensgrenze nicht. Österreich ist so reich, dass es sich die Lebenssituation von alten und behinderten Menschen, die auf Hilfe, Pflege und persönliche Assistenz angewiesen sind, leisten


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