Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 278

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Dieser vorliegende Entwurf ist ganz einfach nicht gelungen. Es gibt Arbeitslosengeld für Selbständige, es gibt strenge Sanktionen für pfuschende Arbeitnehmer. Wahr­scheinlich wird das Geld, das dort eingespart wird, wieder den Selbständigen in den Hosensack geschoben – so ähnlich verstehe ich das –; genauso wie aus der Solidar­gemeinschaft, wo für die Leute weniger Geld da ist, einfach den anderen wieder Geld hineingesteckt wird.

Der Gesetzentwurf ist praktisch unausgegoren. Ich verstehe einfach die Kollegen von der SPÖ nicht, dass sie dem überhaupt zustimmen können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

20.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner hat sich Herr Bun­desminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.04.03

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Vor Ihnen und vor uns liegt ein aus meiner Sicht sehr bemerkenswertes Paket zum Thema Flexicurity, besse­re soziale Absicherung bei teilweise auch größerer Flexibilität, die eingefordert wird, Stichwort „Zumutbarkeitsbestimmungen“. Es ist dies auch ein Paket, das Elemente ent­hält, die in Richtung soziales Risiko gehen; das Risiko von Arbeitslosigkeit betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern indirekt natürlich auch Selbständige, Stichwort „freiwillige Arbeitslosenversicherung“ für ebendiese.

Es ist das ein Paket, das auch ein wesentliches Element zur Verbesserung des lebens­langen, des berufsbegleitenden Lernens enthält. Frau Abgeordnete Csörgits hat ja rich­tigerweise die Bildungskarenz, die dort getroffenen Verbesserungen positiv erwähnt; ich muss das nicht wiederholen.

Das ist ein umfassendes Paket, das nicht nur – na selbstverständlich – der Regie­rungsvereinbarung entspricht, sondern auch mit den Sozialpartnern im Detail verhan­delt wurde, in diesem Fall sogar auf Punkt und Beistrich, bevor die Begutachtung ein­begleitet und eingeleitet wurde. Besser kann es nicht laufen. Dafür bedanke ich mich bei allen, nicht nur beim Koalitionspartner, sondern insbesondere auch bei den Sozial­partnern.

Ich glaube, dass die Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die Arbeitslosenversi­cherung und die Insolvenzentgeltsicherung ein wichtiger und richtiger Schritt ist, und ich meine eben auch, dass, gleichwohl es sich um ein absolutes Minderheitsprogramm handeln wird, die Möglichkeit, sich als Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung zu versichern – im Übrigen, Herr Abgeordneter Dolinschek, nicht gratis, sondern für 6 Prozent der Beiträge einer selbst zu wählenden Bemessungsgrundlage –, ein richti­ger Schritt ist. Es ist aber auch deswegen ein Minderheitsprogramm, weil nicht nur die Kosten von 6 Prozent erheblich sind, sondern weil die unbefristete Rahmenfristerstre­ckung, die auch mit dieser Vorlage für solche Dienstnehmer verwirklicht wird, die län­ger als fünf Jahre Ansprüche als Unselbständige erworben haben, natürlich die Situa­tion Selbständiger deutlich verbessert. Da stehen wir gemeinsam dahinter.

Aufgrund der fortgeschritten Zeit, aber auch von meiner Seite her nun in aller Kürze zu einigen Kritikpunkten.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schatz, wissen Sie, woher die Vorschläge zur Defini­tion der Zumutbarkeitsbestimmungen gekommen sind? – Zum einen indirekt aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, weil hier manches nicht gesetzlich fixiert ist und gesetzlich fixiert werden sollte, und zum Zweiten von den Praktikern des AMS. Das kam aus keinen Parteisekretariaten, das kam nicht aus den Interessenvertretungen,


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