Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 344

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werden. Damit sollen einerseits die notwendigen behördlichen Kontrollen sichergestellt und soll andererseits im Seuchenfall rasch und effektiv gehandelt werden.

Bislang verfügten wir in Österreich noch nicht über ein derartiges Register. Daher ha­ben wir uns im österreichischen Datenschutzrat zwei Mal sehr ausführlich mit diesen Materien auseinandergesetzt. Wir gehen da einen neuen Weg, aber, wie ich meine, einen notwendigen Weg, und es ist aus unserer Sicht ein erster Schritt.

Mit einem Abänderungsantrag wollen wir ein elektronisches Veterinärregister schaffen. Wir sehen das als ersten Schritt. Im Datenschutzrat wurde nämlich auch die Empfeh­lung ausgesprochen, ein gemeinsames Lebensmittel- und Veterinärregister-Bundesge­setz zu schaffen, auf das der Kollege Eßl im Detail noch eingehen wird. Wir sind näm­lich der Auffassung, dass alle Daten in diesem Bereich zusammengefasst werden sol­len, womit auch ein Beitrag zur Verwaltungsreform des Bundes und der Länder geleis­tet werden soll.

Ich bringe nun einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Eßl, Mag. Maier, Kolle­ginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 292 d.B. ein. Dieser Antrag sieht vor, dass das Veterinärrechtsänderungsgesetz im Bereich des Tierseuchengesetzes abgeändert wird. Es soll damit ein elektronisches Veterinärregister geschaffen werden, und zwar so, wie es vom Datenschutzrat auch empfohlen wurde. Es sollen die Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe geregelt werden. Dazu gibt es eine Anla­ge, aus der ersichtlich ist, welche Meldepflichten zu erbringen sind. Und es gibt Son­derregelungen für die Kennzeichnung von Tieren.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, diesem Gesetzesvorschlag in der Fassung des Abänderungsantrages zuzustimmen, zumal wir damit zum ersten Mal in Österreich eine datenschutzrechtskonforme Regelung für die Erarbeitung und Übermittlung von Daten im Bereich des Veterinärwesens schaffen werden.

Kurz noch zur Änderung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, ein Hinweis: Mir war es wichtig, dass in diesem Gesetz darauf hingewiesen wird, dass für Tierhalter, die das Tierarzneimittelkontrollgesetz anwenden, auch die Bestimmungen des Antidoping-Bun­desgesetzes, sofern sie Pferdehalter sind, gelten.

Aus all den dargelegten Gründen darf ich Sie ersuchen, dem zuzustimmen. Ich möchte mich bei den Beamten des Gesundheitsministeriums für die äußerst konstruktive Zu­sammenarbeit bedanken, bei Mag. Herzog und bei Dr. Damoser. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich sage es ganz offen: Eine derartige Zusammenarbeit würde ich mir von ande­ren Organisationseinheiten und anderen Bundesministerien auch wünschen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in sei­nen Kernpunkten erläutert; wegen seines Umfanges lasse ich ihn im Hause verteilen. Er steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Mag. Maier Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (292 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Tier­seuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollge-


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