Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 92

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Ich weiß auch nicht, bei welchem Konvent er war, denn das, wovon er hier gesagt hat, dass das im Konvent besprochen worden sei, stimmt nicht. Wahrscheinlich war er beim CV auf irgendeinem Konvent, und dort ist das besprochen worden. Vielleicht kommt ja auch noch unter der nächsten großen Koalition die Festschreibung des CV und der Sozialistischen Jugend in der Verfassung als Bestandsschutz. Das würde ja noch fehlen. Das wird man wahrscheinlich auch noch brauchen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Dort haben Sie das vielleicht ausgemacht, aber sicherlich nicht hier im Hohen Haus. Mehrheitswahlrechtsvorbereitung nenne ich das. Was macht es für einen Sinn, derartige Dinge in der Verfassung festzuschreiben? Das geschieht doch nur, wenn man die Angst hat, dass einmal eine einfache Mehrheit etwas anderes beschließen könnte. Und wie könnte das am einfachsten passieren? – Wenn man ein Mehrheits­wahlrecht einführt zum Beispiel. Diese Option gibt es ja. Es gibt hier ja genug Befürworter in beiden Regierungsparteien. Dann braucht man natürlich eine verfas­sungs­mäßige Absicherung von derartigen Schattenregierungen, damit man seinen Einfluss behält.

Sie machen hier nicht Verfassung, Sie schreiben nur Ihre persönlichen Rechte in die Verfassung mit Dauerbestandsgarantie hinein, und das ist verwerflich. Wer sind die Sozialpartner? Es fehlt die Legaldefinition dazu. Die Sozialpartner bestehen nach üblichem Verständnis aus vier ... (Abg. Parnigoni: Nein, mehr!) Vier! Es gibt schon mehr, die noch dabei sind. Auf der einen Seite waren das die Arbeiterkammer und der ÖGB, denn damals bei der Entstehung der Sozialpartnerschaft hat es eben nur eine der linken Reichshälfte zugehörige Sozialpartnerkammer gegeben, und so hat man den ÖGB mit hineingenommen, der übrigens seit Jahren und Jahrzehnten immer mehr hoheitliche Rechte zugewiesen erhält, wogegen wir uns auch verwahren. (Abg. Parnigoni: Welche hoheitlichen Rechte hat der ÖGB?) Was passieren kann, wenn man einem Verein permanent hoheitliche Rechte in Gesetzen festgeschrieben zuordnet, haben wir ja gesehen. Auf der anderen Seite waren das die Wirtschafts­kammer und die Bauernkammer. Jetzt werden es ein bisschen mehr.

Ganz en passant wird von Hahn und der SPÖ das nächste Versprechen gebrochen. Es wurde gesagt, dass man das passive Ausländerwahlrecht auf den Hochschulen frühestens nach einem ausführlichen Diskussionsprozess im Wissenschafts­aus­schuss behandeln wird. Jetzt kommt es hinein! Man braucht dazu eine Verfas­sungs­änderung. Das ist die Bereinigung! Jetzt kommt das passive Ausländerwahlrecht hinein, weil für diese Kammern, insbesondere auch für die Österreichische Hoch­schülerschaft hoheitliche Mitwirkungsrechte normiert sind. Am Ende sind diese jedoch österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.

Was Sie heute hier machen, ist, dass Sie wieder ein Staatsbürgerrecht wegnehmen. Was bleibt denn in Österreich von der Staatsbürgerschaft noch übrig außer der Wehrpflicht? Und die dürfen sie dann im Tschad ausüben. Das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man so mit der Verfassung umgeht, einen derart schludrigen Umgang damit hat und nur mehr persönliche Interessen, parteipolitische Interessen hineinschreibt (Prä­sident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), wenn man die Parteien, die Kammern, den Proporzstaat mit Zweidrittelmehrheit in der Verfassung festschreibt, dann hat man damit keine Verfassung geändert, sondern dann hat man sich um 70 Jahre zurückkatapultiert, in eine Zeit, die wir alle nicht mehr erleben wollen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

12.49

 


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