setzes mit der zurzeit in Wien stattfindenden 3. Streumunitionskonferenz, an der sich 127 Staaten beteiligen, zusammen.
Die Konferenz steht im Rahmen des Oslo-Prozesses, der sich zum Ziel gesetzt hat, Streumunition international zu ächten. Im nächsten Jahr soll dazu ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag geschaffen werden. So wie Österreich im Oslo-Prozess mit dem Beschluss eine Vorreiterrolle übernommen hat, haben das auch die Grünen, allen voran meine Kollegin Ulrike Lunacek, die ich heute vertreten muss, da sie nach Brüssel fliegen musste. Ulrike Lunacek hat sich seit 2004 sehr darum bemüht und eine Vorreiterrolle übernommen, damit es zu dieser heutigen Beschlussfassung kommt. Sogar Frau Außenministerin Plassnik hat gesagt, dass sie und auch ihre Partei, die ÖVP, durch die Überzeugungsarbeit der Grünen zu diesem Thema geführt wurde, was uns natürlich sehr gefreut hat.
Das vorliegende Gesetz normiert ein lückenloses Verbot dieser gefährlichen Waffengattung, also auch von Streumunition mit geringer Blindgängerrate. Im Gegensatz zu Kollegem Bösch von der FPÖ begrüßen wir es sehr, dass das Verbot auch für Munition mit Suchzünder gilt. (Abg. Dr. Schelling: Jawohl!) Durch das Gesetz wird die Entwicklung, die Herstellung und die Beschaffung dieser Munition verboten.
Weiters erlaubt das Gesetz auch Österreichern im Ausland nicht, mit diesen Waffen zu handeln oder sie zu verwenden. Das ist ein ganz wichtiger Passus, den wir in letzter Minute noch hineinverhandeln konnten. Auch dem österreichischen Bundesheer ist es gemäß diesem Gesetz nicht mehr gestattet, Streumunition im Ausland zu verwenden. Auch das ist aus unserer Sicht eine sehr wichtige Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung.
Österreich besitzt ja noch ungefähr 10 000 Stück dieser unmenschlichen Waffen, die sehr zu meinem Erstaunen – ich habe das erst festgestellt, als ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt habe – erst 1998 um sagenhafte 20 Millionen € angeschafft wurden. Aus meiner Sicht sind Streubomben Angriffswaffen. Weshalb wir als neutraler Staat Angriffswaffen brauchen, das ist mir nicht ganz klar.
Besonders betroffen hat mich das vor dem Hintergrund des massenhaften Einsatzes von Streubomben im Libanon gemacht. Dazu muss ich sagen, dass ich gerade zum Libanon aufgrund meiner persönlichen Geschichte ein besonderes Naheverhältnis habe. Streubomben sind Angriffswaffen mit 98 Prozent Trefferquote bei Zivilisten. Streubomben töten und verstümmeln. Und so, wie das bereits erwähnt wurde, sind da wie auch bei Landminen ganz besonders viele der Opfer Kinder.
Weiters machen Streubomben weite Landstriche unbenutzbar, Bauern können ihre Felder nicht mehr bestellen. Wie wir erst unlängst wieder einmal im Libanon gesehen haben, kann ein heftiges Gewitter mit Hagelschlag gleich mehrere Streubomben gleichzeitig zur Explosion bringen. Das erschwert der Zivilbevölkerung nach einem Krieg die Wiederaufnahme des Alltagslebens.
Ich erwarte mir von Frau Außenministerin Plassnik, dass sie sich dafür einsetzt, dass alle Staaten, die Streubomben produzieren, kaufen und einsetzen, einem internationalen Verbot zustimmen. Am allerdringlichsten wäre das bei den anderen EU-Staaten, damit es bei gemeinsamen Militäreinsätzen nicht zum Einsatz von Streubomben kommen kann, denn österreichische Soldaten und Soldatinnen dürfen sich von nun an an keinen Aktionen mehr beteiligen, bei denen Streumunition verwendet wird.
Der Außenpolitische Ausschuss hat festgestellt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes über die Vernichtung der in österreichischem Besitz befindlichen Streubomben berichten
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