Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 333

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sidentin Prammer, hat dann die Zensur durchgeführt, hat es abgewürgt und hat letztlich dem ORF untersagt, zu übertragen.

Ich möchte das aber nicht noch mehr strapazieren. Ich gehe nicht auf die Details der Petitionen ein, die es wert wären: Kinderschutz, Gewalt gegen Kinder wird hier in einer Petition bekämpft. Ja, auch das ist drinnen: Mehr Sicherheit für Graz, von der SPÖ eingebracht. Mehr Sicherheit für Graz wird es jetzt vielleicht ohnehin geben, weil es weniger SPÖ in Graz gibt; möglicherweise gibt es daher mehr Sicherheit, das kann schon sein. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Alle Petitionen zusam­mengezählt, alle Bürgerinitiativen, alle Unterschriften zusammengezählt, sind noch mehr Unterzeichner, als Sie in Graz überhaupt Stimmen hatten. Aber das ist ein anderes Kapitel.

Herrn Klubobmann Schüssel, Herrn Klubobmann Cap und Herrn Klubobmann Strache gebe ich eine Abendlektüre, eine Nachtlektüre mit, damit sie ein bisschen darüber nachdenken, was hier im Hohen Haus in der Früh passiert ist. Das stammt von einem völlig unverdächtigen Zeugen. Die Tageszeitung „Der Standard“ ist kein BZÖ-Blatt, das können Sie nicht behaupten.

Die Chefredakteurin des „Standard“ schreibt dort viele, viele Kommentare, in denen sie uns und auch unsere Politik kritisiert, manchmal auch zu Recht, das gebe ich zu. Aber was sie in der morgigen Ausgabe schreibt, ist hochinteressant; vielleicht haben Sie es schon gelesen, Herr Klubobmann Cap. Frau Alexandra Föderl-Schmid, die Chef­redak­teurin des „Standard“, schrieb einen Leitartikel unter dem Titel „Ein Angriff auf die Pressefreiheit“, Herr Klubobmann Cap. Das sollten Sie sich heute noch durch­lesen, bevor Sie schlafen gehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie schreibt:

„Die Abgeordneten sind die Vertreter des Volkes. Aber das Volk darf nicht zuschauen, wenn Volksvertreter ihrer Aufgabe nachgehen. Dem ORF wurde die Übertragung der Pflegedebatte nach der Aktuellen Stunde aus dem Nationalrat untersagt, weil die Gefahr bestanden hat, dass das BZÖ andere Anliegen vorbringt. Na und?“, sagt die Chefredakteurin.

Und weiters: „Das ist gelebter Parlamentarismus. Mit den BZÖ-Argumenten kann und muss man sich politisch auseinandersetzen. Einfach dem ORF die Liveübertragung an den beiden Sitzungstagen ... zu untersagen“ und dies nicht zuzulassen, das ist eigentlich nicht möglich, schreibt sie da. Es ist eine „Einschränkung der Pressefreiheit in Österreich. Ausgerechnet durch die gewählten Volksvertreter. Und das in einer Stadt, in der das IPI, das International Press Institute, seinen Sitz hat und von der österreichischen Hauptstadt aus versucht, sich weltweit für Pressefreiheit einzusetzen.“

Ich zitiere weiter aus dem „Standard“: „Auch wenn dem BZÖ damit eine Bühne ge­boten worden wäre, so hätte aus prinzipiellen demokratiepolitischen Überlegungen dem ORF die Ausstrahlung nicht verwehrt werden dürfen. Der ORF hat nicht nur eine Informationspflicht, die Öffentlichkeit hat ein Informationsrecht“. „Die Debatten des Parlaments gehören zur politischen Bewusstseinsbildung. Sie gehören selbstver­ständ­lich auch ins Fernsehen. Übertragungen zu verbieten heißt, die Pressefreiheit einzu­schränken.“ (Beifall beim BZÖ.)

Ich gratuliere Ihnen, Herr Klubobmann Schüssel! Sie haben es veranlasst, und die Frau Präsidentin hat die Zensur durchgeführt. Wir haben es im Protokoll nachzulesen, auch in der Präsidiale. Auch Sie, Herr Klubobmann Strache, haben es zugelassen, und auch Herr Klubobmann Cap hat es zugelassen. (Abg. Strache: Ich war nicht in der Präsidiale! Mit wem sind Sie in der Präsidiale gesessen?) Ihre Fraktion hat es zugelassen, dass die Pressefreiheit mit Füßen getreten wird.

 


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