Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 190

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

noch hinzu, dass der Bundeskanzler dann im Jahr 2007 – ich darf Sie da auch korrigie­ren, Herr Bundeskanzler, es sind laut Ihrem Vorschlag nicht 162 zweisprachige Orts­tafeln, sondern 163 gewesen, die Sie vorgeschlagen haben, und zusätzlich über 500 zweisprachige Hinweisschilder auf Autobahnen und sonstigen Straßen in Kärnten – beispielsweise auch im Bezirk Hermagor zwei Ortschaften laut seinem Plan eingebaut hat, die 2, 3 Prozent Angehörige der slowenischsprachigen Minderheit aufweisen. (Abg. Mag. Trunk: Das ist die Unwahrheit!) – Nein, das ist nicht die Unwahrheit! Lesen Sie Ihre eigenen Vorschläge, die Vorschläge Ihrer Partei! Sie reden immer, ohne sich informiert zu haben – kommen Sie da heraus, bitte. Genau gleich wie die Grünen! Sie stellen sich hier heraus und erzählen der Bevölkerung irgendetwas, irgendwelche Un­wahrheiten, und es ist dann auch kein Wunder, dass sich die Bevölkerung außerhalb von Kärnten nicht auskennt, wenn Ihre Partei überall nur Unwahrheiten erzählt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist ja unglaublich, eine Ungeheuerlichkeit! Aber kommen Sie doch heraus bitte, wenn Sie so genau Bescheid wissen, kommen Sie hierher! Sie können auch von mir ein bisschen Informationen bekommen. Vielleicht kennen Sie dann einmal die Tatsa­chen. (Abg. Mag. Trunk: Lei-lei!)

Ja, genau so ist es! Es ist zwar noch Fasching, aber das ist leider für die Kärntner Be­völkerung ein ernstes Thema, das uns sehr wichtig ist, der Kärntner Mehrheitsbevölke­rung nämlich. Und wer hat das angezettelt? – Das waren natürlich auch die Grünen, der famose Rechtsanwalt Vouk, der heute auch in einer Aussendung behauptet hat: Die jüngste „Einigung“ scheiterte letztlich am Widerstand des Kärntner Landeshaupt­mannes.

Wenn wir das alles kritisieren, was ich jetzt kritisiert habe, haben wir doch auch einen Lösungsvorschlag. Und wenn man uns vorwirft und dem Landeshauptmann vorwirft, dass er das Recht bricht, so sagt der Landeshauptmann von Kärnten: Gut, dann wer­den wir eben einmal schauen, was Verfassungsrecht ist, was die Menschenrechte for­dern.

Österreich hat 1998 das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert, das Bestandteil der EMRK ist, und dort steht eindeutig drin, wortwörtlich, dass jeder Bürger einer Minderheit das Recht hat, sich zu seiner Muttersprache zu bekennen und sich zu einem Volkstum zu bekennen. Und das ist ein Menschenrecht, ein Menschenrecht in unserer Verfassung, Bestandteil der EMRK.

Ich muss schon sagen, wenn da die Grünen und auch die SPÖ, die hier am Rednerpult immer als Menschenrechtsparteien auftreten, nicht zu diesem Menschenrecht stehen, dann kenne ich mich überhaupt nicht mehr aus, zumal der Herr Landeshauptmann ja auch gesagt hat – und dazu steht auch die Mehrheit der Kärntner Bevölkerung, auch die Mehrheit der Kärntner Parteien, sie sagen das alle zusammen –, dass das, was bei dieser Muttersprachenerhebung in Kärnten aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage herauskommen würde, statistische Grundlage einer Topographieverordnung sein soll.

Entsprechend der dabei erhobenen Prozentsätze sollen dann die zweisprachigen Orts­tafeln umgesetzt werden. Was ist daran so schwierig, diesen Konsensvorschlag auch vonseiten des Bundeskanzlers zu akzeptieren, wenn das sogar Bestandteil der Verfas­sung ist, wenn das ein Menschenrecht ist? Und wir haben auch ein Schreiben, einen offenen Brief an den Verfassungsgerichtshof gerichtet, der sich ja immer wieder hiezu geäußert und auch die Meinung vertreten hat (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen) – ich komme zum Schluss (Abg. Mag. Trunk: Danke, Herr Präsi­dent!) –, alles besser zu wissen. Seitdem wir ihm vorgeschlagen haben, diesen Weg zu gehen und dazu Stellung zu beziehen, hat sich der Verfassungsgerichtshof nicht mehr gemeldet, da er selbst einsieht, dass diese Variante einer Erhebung der Muttersprache


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite