Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 252

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Ich meine, solche Dinge sollten uns doch sehr zu denken geben, und ich glaube, dass man gerade im Bereich der Verfassung einigen Handlungsbedarf in unserem Lande hat. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Darmann.)

Wir Freiheitliche waren natürlich von der Nichtauskunft seitens der Regierung nicht sehr begeistert, haben daher ein paar grundsätzliche Überlegungen angestellt und sind zu dem Schluss gekommen, dass man gerade bei der Benennung in europäische Ämter doch mehr die Parlamente zum Zug kommen lassen sollte und nicht immer nur die Regierungen. Ich glaube, da sollte ein Ausgleich geschaffen werden.

Deswegen geht unser Vorschlag zunächst einmal hinsichtlich der Benennung künfti-
ger Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes dahin, eine minderheitsfreundlichere oder, besser gesagt – so, wie der Vorschlag jetzt formuliert ist –, eine oppositions­freundlichere Regelung herbeizuführen.

Die endgültige Entscheidung liegt natürlich immer – das sei unbenommen – bei der parlamentarischen Mehrheit des Hauptausschusses, aber das Vorschlagsrecht sollte nur jenen zukommen, die nicht in der Regierung, sondern in der Opposition sitzen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann gelangt als Nächste zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.34.33

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Herr Kollege Aspöck, Kreisky rotiert am ehesten wohl dann, wenn ihn jemand wie Sie zitiert.

Herr Kollege Aspöck, Sie haben in Ihrer jetzigen Rede Kraut und Rüben durcheinander gebracht, obwohl der gegenständliche Antrag durchaus Einzelheiten enthält, über die man reden kann, schließlich sind erste Lesungen und Ausschussberatungen ja dazu da.

Fest steht jedenfalls, dass die derzeitige Rechtslage dem Parlament wesentlich mehr Mitwirkungsrechte einräumt, als das in anderen Staaten der Fall ist, eben indem das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen ist. (Zwischenruf des Abg. Neu­bauer.) An diesem kooperativen Verfahren sollte man jedenfalls festhalten.

Reden kann man aber insbesondere über die Offenlegung der Bewerbungen, wobei aber unbedingt eine Interessenabwägung vorzunehmen ist, schließlich sind die meis­ten Bewerberinnen und Bewerber ja in ungekündigter Stellung. Aber unter der Maßga­be der Vertraulichkeit der Ausschussberatungen ist eine Offenlegung natürlich durch­aus vorstellbar. Wir werden diesbezüglich im Ausschuss sicherlich konstruktive Diskus­sionen führen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Faschingsausklang. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Wir sind ja nicht am Opernball!)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.36.06

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Meine Anmerkung zu diesem Antrag bezieht sich zum einen auf seinen Inhalt und zum anderen auf seine Intention.

 


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