Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 254

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gen ist klar, insbesondere wenn man den Anlassfall erlebt hat – ich weiß nicht, ob Sie damals im Hauptausschuss dabei waren, ich glaube sogar –, und Sie behandeln die­sen Antrag in der Art und Weise wie soeben, obwohl noch ausreichend Gelegenheit sein wird, darüber zu reden, was die Intention des Antrages ist; auch wenn er vielleicht nicht ganz geglückt ist.

Was ist die Intention des Antrages? – Bleiben wir nur einmal beim Europäischen Rech­nungshof in concreto, der ist doch auch ein Gremium, das auf europäischer Ebene selbst dem öffentlichen Controlling zur Verfügung stehen soll, Finanzkontrolle und an­dere Dinge, die da auf EU-Ebene anfallen, mithin die gemeinsamen Kontrollen mit den nationalen Rechnungshöfen. Bei uns kommt ja auch keiner auf die Idee (Zwischenruf bei der ÖVP) – Sie natürlich schon; bei Ihnen weiß ich es noch nicht, aber ich sage es halt vorsichtshalber –, dass die Regierung die Kandidatinnen und Kandidaten für den Rechnungshof vorschlägt – realpolitisch geschieht es schon so ähnlich –, formal zu sagen, dass von der Regierungsbank vorgeschlagen wird, wer im Rechnungshof, der dazu berufen ist, die Regierung zu kontrollieren, sitzt.

Diese eine Idee ist jedenfalls ganz klar in diesem Antrag erkennbar, und dazu hätte man sich auch äußern können. Diese Idee ist unserer Ansicht nach gescheit. Es
ist doch überlegenswert, dass der österreichische Nationalrat zumindest ein anständi­ges Mitwirkungsrecht, wenn nicht überhaupt das ganze Procedere zur Ernennung und zum Vorschlag für den österreichischen Vertreter im Europäischen Rechnungshof be­kommt. Es kann dann schon sein, dass wir dazu auch eine Verfassungsbestimmung brauchen, damit das abgesichert ist – ja dann machen wir das halt so!

Der Herr Kollege wird sich das schon zu Herzen nehmen, aber das war die Intention des Antrages, und die halte ich für gescheit.

Der ursprüngliche Anlass war ja noch viel kurioser. Es hat die Frau Staatssekretärin, die im Ausschuss Auskunft geben soll, weil ja jetzt schon Einvernehmenspflicht mit dem Hauptausschuss besteht beim Regierungsvorschlag, den Mitgliedern des Haupt­ausschusses die Auskunft darüber verweigert, wer sich überhaupt beworben hat in die­sem Verfahren – „beworben“ unter Anführungszeichen – und wer für diese Nominie­rung überhaupt in Frage gekommen wäre. Das wurde mit dem Hinweis auf „Daten­schutz“ abgeschmettert, und zwar gegenüber einem Gremium, das immerhin dazu be­rufen ist, im Einvernehmen mitzuentscheiden.

Das war ja wirklich ziemlich weit hinten angesiedelt, was die Zusammenarbeit von Par­lament und Regierung betrifft. Dann hat sich diese Debatte entwickelt. Die FPÖ war die erste Fraktion, die daraus einen Antrag gemacht hat – ob der geglückt ist oder nicht, darüber können wir wirklich streiten. Dass Sie, Frau Abgeordnete, mit Ihrer schulmeis­ternden Art an der Intention des Antrages jedoch so vorbeischlittern mussten, ist wirk­lich nicht einzusehen.

Jetzt wird halt übrig bleiben, dass wir uns weiter damit auseinandersetzen müssen, und zwar nicht nur was die Nominierungsrechte in Richtung Europäischen Rechnungshof betrifft, sondern auch für Österreich selbst. Es wäre nämlich wirklich sehr weise, dar­über nachzudenken, wie wir zu Rechnungshofpräsidenten kommen, die nicht von vorn­herein dem Vorschlagsrecht von Regierungsfraktionen ausgesetzt sein müssen, ob­wohl der jetzige sein Geschäft sehr gut macht. Das ist aber nicht deshalb der Fall, weil ihn die Regierung vorgeschlagen hat, sondern weil wenigstens einige wenige weise Bestimmungen in unserer Bundesverfassung vorhanden sind, nämlich jene, dass er zwölf Jahre völlig unabhängig gestellt ist und gar nicht wiedergewählt werden kann. Aber es wäre wichtig, auch für diese Funktion das Vorschlagsrecht für den Nationalrat mit aufrechtzuerhalten. Das ist es! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

21.43

 


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