Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 258

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Was hat sich daraus bis jetzt ergeben? – Die Geschichte hat ja schon viel früher ange­fangen. Schon 2001, kurz nach ihrem Amtsantritt, hat die Generalkonsulin in Belgrad, Andrea Sandhacker, das Außenministerium davon benachrichtigt, dass ihr Vorgänger ganz offensichtlich eine kriminelle Praxis hat einreißen lassen. Zuvor schon haben zwei Mitarbeiter der österreichischen Botschaft in Belgrad auf diese Malversationen in Wien aufmerksam gemacht. Jener Mitarbeiter, der die Missstände meldete, wurde sofort nach Wien zurückbeordert, die erwähnte Generalkonsulin wurde gegen ihren Willen nach Polen versetzt. Der Generalinspektor des Außenamtes warf ihr nach Überprüfung der Sachlage in Belgrad vor, unflexibel, nicht kundenfreundlich und entscheidungs­scheu zu sein. – So hat man die Warner und die Berichterstatter einmal aus dem Weg geschafft.

Für den zuständigen Generalkonsul Rapp, der der Hauptangeklagte im Prozess war – er ist leider vor Prozessbeginn plötzlich und unerwartet im 67. Lebensjahr, so steht es in der Sterbeurkunde, verstorben –, hat es überhaupt keine Konsequenzen gegeben; er hat nach Budapest gewechselt.

Zum selben Zeitpunkt hat der sozialdemokratische Abgeordnete Edelmayer in einem persönlichen Gespräch Ferrero-Waldner auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Nach einem Monat bekam er einen Anruf, dass geprüft worden sei und dass eigentlich alles in Ordnung sei (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ) – Sie sollten das schon ernst nehmen; Sie sitzen da jetzt zwar in der Koalition, aber diese Geschichte wird nicht so schnell aus sein, wie manche das möchten –, und er wurde am Telefon davon benachrichtigt, dass eigentlich alles passe. Edelmayer hat dennoch Anzeige erstattet.

Außerdem wurde bereits 2002 gegen zwei Mitarbeiter des Außenamtes in Belgrad we­gen Amtsmissbrauchs ermittelt. Diese Vorerhebungen mussten dann im März einge­stellt werden, weil in der Zwischenzeit die Unterlagen skartiert worden sind. Die waren dann einfach weg.

Was sagt der Generalsekretär des Außenamtes, Kyrle, dazu? Der sagt: Na ja, es gab wohl einige Kontrollversehen, aber eigentlich ist nicht wirklich etwas passiert.

Ganz im Gegenteil dazu sieht das die Anklageschrift völlig anders. Der Staatsanwalt übt scharfe Kritik am Außenministerium, dem er mangelnde Kontrolle in Bezug auf die Ausstellung von Sichtvermerken vorwirft, und sagt, das Strafverfahren habe auch die Funktion, auf die in der Vergangenheit offenbar ebenfalls keinesfalls ausreichenden Kontrollmechanismen der österreichischen Auslandsvertretungen aufmerksam zu ma­chen.

Mittlerweile sind sieben Botschaftsmitarbeiter angeklagt. Die Anklage lautet auf Amts­missbrauch, auf das Vergehen der Schlepperei und auf kriminelle Vereinigung. Betrof­fen sind die Botschaften in Budapest, in Bukarest, in Belgrad, in Sarajewo und in Kiew, und der Hauptangeklagte ist, wie bereits gesagt, vor Prozessbeginn im 67. Lebensjahr plötzlich und unerwartet verstorben. (Abg. Mag. Kukacka: Das ist alles in der Zeitung gestanden! Dafür haben wir ja die Gerichte!)

Ja, aber jetzt wird es erst zum Prozess! – Das und die Geständnisse stehen in kras­sem Widerspruch zu dem, was das Außenministerium dazu sagt. Und was das Außen­ministerium sagt, hat keine große Plausibilität und wirft auch auf die, die es sagen, kein besonders günstiges Licht. (Beifall bei der FPÖ.)

Die bisherigen Ergebnisse der Arbeit dieser Untersuchungskommission, die am 4. Mai 2007 die Sache eigentlich beenden und zudecken wollte, sind durch die Ereignisse mittlerweile weit überholt.

Dazu kommt, dass dieser Kreis ja nicht der einzige ist. Es gibt die Verurteilung des Konsuls in Lagos, es gibt den Fall des ÖVP-Landtagsabgeordneten Gumpinger, der in


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