Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 60

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

noch nicht alle, und wenn eine Gruppe das nicht hat, weiß die Vertretung dieser Gruppe teilweise nicht einmal zuverlässig Bescheid, wie viel denn überhaupt auf diesem großen Markt der Gesundheit agieren, wie viel nicht mehr, wie viele gehen unabgemeldet ins Ausland und so weiter.

Es ist auch wichtig, dass jetzt in diesen Registern Rechtswirksamkeit ausgelöst ist, sodass nicht nur deklariert wird, wer dabei ist, sondern auch Beschwerden ihren regulären Weg haben. Wenn man zum Beispiel einer oder einem die Berufsberech­tigung aberkennen will, dann entscheidet nicht mehr der Landeshauptmann. Die Frage ist ohnehin, ob er entscheidungsbefugt oder entscheidungsmächtig ist; davon muss man ja auch etwas verstehen. Landeshauptleute können vieles verstehen, aber nicht alles, und daher ist das wahrscheinlich bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten besser aufgehoben.

Da man dieser Sache nur zustimmen kann, bleibt jetzt endlich ganz kurz Zeit dafür, auch den Beamtinnen und Beamten zu danken. Denn das sind extrem mühsam ent­standene Gesetze, extrem mühsame Verhandlungen, und gerade in diesem Bereich ist das sehr gut geglückt – mit viel Arbeit, mit viel Einsatz. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.00.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits meine Vorredner gesagt haben, ist das ein gutes Gesetz. Das zeigt auch, dass in diesem Land etwas weiter­gehen kann. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat sich bewährt. Gemäß dem Stufenbau der Rechtsordnung gibt es daher jetzt auch eine zufriedenstellende Lösung. Es gibt vor allem auch für die betroffenen Berufsgruppen eine größere Rechtssicher­heit, was wir natürlich begrüßen.

Ich danke ebenfalls allen, auch der Frau Bundesminister, dafür, dass dieses Gesetz zustande gekommen ist, weil ich glaube, dass nach der Ausgliederung, vor allem auch der Zahnärztekammer, jetzt endlich auch für die Zahnärzte eine gewisse Rechts­sicher­heit gegeben ist. Das war notwendig.

Wir werden diesem Gesetz, wie gesagt, zustimmen, ich möchte aber hier noch eine Bemerkung machen: Dieses Gesetz, so wichtig es sein mag, wird als eigener Tages­ordnungspunkt „verkauft“. Das zeigt schon, dass die Tagesordnung mit einer eigenen Debatte aufgeplustert wird – man hätte das durchaus auch in die vorhergehende Debatte integrieren können (Zwischenrufe bei der ÖVP) –, nur um die Tagesordnung zu füllen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.02.10

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ich schließe mich dem Reigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner an, indem ich sage, dass wir seitens des BZÖ dieser neuen Regelung betreffend Registrierung der Zahnärzte und Hebammenberufe zustimmen. Ebenso stimmen wir der neuen Berufungsinstanz der Unabhängigen Verwaltungssenate in den jeweiligen Ländern zu.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite