Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 73

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Zweiter Punkt: Der Informationsaustausch über Kernanlagen wird erheblich erweitert, weil nun nicht nur ausdrücklich große Veränderungen wie Leistungssteigerung, Er­neuerung oder Erweiterung einer Betriebsbewilligung, sondern auch Stilllegung und Rückbau von Kernanlagen erfasst sind.

Dritter Punkt: Es wurde auch eine eigene Rechtsgrundlage für umfangreiche Konsul­tationen im Einzelfall geschaffen.

Vierter Punkt – und das halte ich für wichtig in einer Debatte, die da und dort in der Tschechischen Republik aufkeimt –: Für den Fall, dass die Tschechische Republik tatsächlich weitere Kernkraftwerke plant oder errichten will, wurden und werden die diesbezüglichen Konsultationen auf eine völlig neue Basis gestellt. Informationen sind künftig nicht nur im Rahmen der Baubewilligung, sondern schon im Planungsstadium zu erbringen und auszutauschen. Das ist eine qualitative Verbesserung, was die Frage des Nuklearinformationsabkommens betrifft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz zum aktuellen Stand rund um Temelín: Frau Abgeordnete Haubner, keine Rede von Schweigen! Wenn man bei den Debatten dabei ist und zuhört, sieht man, dass sehr viel in Bewegung ist. Deswegen verstehe ich nicht, dass die Arbeit der gemischt-parlamentarischen Kommission für Temelín, die ja getrennt von der Frage Änderungsprotokoll zu sehen ist, von manchen boykottiert wird. Wir können natürlich auch einschwenken auf die Linie: Österreich verweigert sich! (Abg. Neubauer: Das tun Sie ja mit diesem Antrag! – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) – Das wäre eine gute Botschaft, aber nicht für Österreich und für unsere Interessen, sondern für die Interessen der Nuklear- und Atomlobby.

Deswegen ist es unverzichtbar – und ich würde mir das auch wünschen –, dass diese parlamentarische Kommission gemeinsam ein Zeichen setzt und dass sich nicht Einzelne absentieren und damit die Position der anderen stärken. Das ist ein politisch falscher Weg! (Abg. Dr. Lichtenecker: Herr Minister, SPÖ und ÖVP schwächen die Position ...!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen ganz genau – und das freut mich auch –, dass bereits einige Punkte innerhalb der parlamentarischen Kommission besprochen und auch geklärt werden konnten und dass in weiteren Workshops nun die zwei Fragen Qualifikation der Ventile und die hochenergetischen Rohrleitungen auf der 28,8-m-Bühne besprochen werden sollen.

In der vierten Tagung, Ende Mai 2008, wird die parlamentarische Kommission ihre Fortschritte diskutieren und zu bewerten haben. Und ich werde dann, nach dieser Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission, natürlich dafür Sorge tragen – das kündige ich hiemit an –, dass die Ergebnisse und Diskussionen dieser parlamen­tarischen Kommission auch hinsichtlich des Stands der Umsetzung der Vereinbarung von Brüssel zu einer Neubewertung durch Experten führen. Wir werden die gewon­nenen Erkenntnisse im Zuge der Bewertung innerhalb der Vereinbarung von Brüssel dann von Experten neu bewerten lassen, und das halte ich für eine richtige Vor­gangsweise.

Ein weiterer Punkt ist die angesprochene Frage einer völkerrechtlichen Klage gegen die Tschechische Republik: Sie wissen ganz genau, dass wir keinen Millimeter davon abrücken, dass das Melker Protokoll aus unserer Sicht ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen ist, und wir weisen die Tschechische Republik ständig darauf hin, fordern es ein und betonen es. Aber man muss ganz klar und deutlich sagen, dass die Möglichkeit einer völkerrechtlichen Klage auch die Anerkennung des Gerichtshofes durch das Partnerland, im konkreten Fall die Tschechische Republik, bedarf. Und die Tschechische Republik, das wissen Sie auch, hat, was die Frage der Anerkennung der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes betrifft, nicht nur im Fall Temelín,


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