Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 111

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nach wie vor sehr massiv für den Anti-Atomkurs eintreten, geht es hier tatsächlich um die Nutzung von Wasserkraft, also um die Erzeugung von sauberer Energie.

Für dieses Kraftwerk gibt es zahlreiche Regelungen, wo es neben den energie­wirtschaftlichen Interessen auch ökologische und sonstige relevante öffentliche Interessen, wie zum Beispiel den Hochwasserschutz und das Landschaftsbild, bei der Bewilligung zu berücksichtigen gilt. Und es hat einen breiten Dialog mit den Gemeinden und der Bevölkerung gegeben.

In der Umweltverträglichkeitserklärung zum Projekt 2007 wurden mögliche Auswirkun­gen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter genau untersucht. Erst kürzlich hat die Frist zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum geplanten Grenzkraftwerk Inn geendet.

Was wir mit dieser Ratifikation des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz, das ja schon eine fast ebenso lange Entstehungsgeschichte hat wie das Kraftwerk, beschließen, ist eine bilaterale Grundlage, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.49.26

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen bekennen uns grundsätzlich zu diesen erneuerbaren Formen der Energiegewinnung, die wir vor allem hier in Öster­reich auch zur Verfügung haben – mit dem Ziel, dass gerade in diesem Bereich Öster­reich möglichst autark ist und möglichst auf eigenen Beinen steht. Die Wasser­kraft ist ein Bereich davon. Bei allen Schwierigkeiten, die auch diese Energiegewin­nung mit sich bringt, bekennen wir uns zu ihr. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hornek.)

Frau Kollegin Lunacek, es geht ja dabei nicht allein um den Bau dieses Kraftwerks, sondern auch um die Regelung einer schon jahrelang dauernden energiewirtschaft­lichen und energiepolitischen Beziehung zwischen der Republik Österreich und der Eidgenossenschaft im Bereich des Oberen Inn. Derzeit besteht keine bilaterale Regelung für die Nutzung der Wasserkraft des Inn und seiner Zuflüsse zur Erzeugung elektrischer Energie im österreichisch-schweizerischen Grenzgebiet. So steht es auch in den Erläuterungen.

Dieser Mangel wird nun durch dieses Abkommen behoben, indem insbesondere Fragen des Baues und des Betriebs entsprechender Anlagen sowie der Aufteilung der Energie zwischen den Vertragsstaaten und die fiskalischen, zollrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte dieses Themas geregelt werden.

Wir halten das für sehr vernünftig und wir halten das auch für notwendig. Im Übrigen sind damit auch arbeitsplatzfördernde, wirtschaftsstrukturell fördernde Maßnahmen in diesem Raum verbunden. Wir Freiheitlichen werden diesem Abkommen selbstver­ständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll  in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Scheibner –: Schön sprechen!)

 


14.51.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Minister, man könnte wahrscheinlich Stunden über die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Kraftwerk-Projekts diskutieren.

 


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